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Kann eine Kandidatin im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten und trotzdem nicht in den Bundestag einziehen? Ja. Seit der Wahlrechtsreform hängt ein Wahlkreissitz zusätzlich davon ab, ob die Zweitstimmen der Partei den Sitz im jeweiligen Bundesland decken. Wer verstehen möchte, ob die Erststimme oder die Zweitstimme für eine konkrete Entscheidung ausschlaggebend ist, muss deshalb beide Stimmen zusammendenken.
Die Erststimme gilt einer Person im Wahlkreis. Die Zweitstimme geht an eine Partei und ist für die proportionale Sitzverteilung zentral. Beide erfüllen also unterschiedliche Aufgaben. Ein fiktiver Wahlkreis zeigt, wie sie zusammenwirken. Danach helfen ein direkter Vergleich und die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025, die Regeln auf reale Entscheidungen zu übertragen.
Warum beide Stimmen zählen
Eine verbreitete Annahme lautet: Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. Seit der Wahlrechtsreform gilt das nicht mehr automatisch. Die Erststimme bestimmt weiterhin, welche Kandidatin oder welcher Kandidat im Wahlkreis vorn liegt. Ob der Wahlsieg zu einem Mandat führt, hängt aber auch davon ab, wie viele Sitze der Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis im betreffenden Bundesland zustehen. Die Informationen des Bundestages zum Wahlrecht erläutern diese Verknüpfung.
Das verändert nicht den Zweck der Erststimme. Sie gibt Wahlberechtigten die Möglichkeit, eine Person aus ihrem Wahlkreis zu unterstützen. Die Zweitstimme richtet sich dagegen auf die Landesliste einer Partei. Sie bestimmt maßgeblich, wie stark die Partei im Bundestag vertreten ist. Der Unterschied lässt sich mit einer Karte vergleichen: Die Erststimme markiert eine konkrete Adresse, die Zweitstimme bestimmt, wie groß die Fläche einer Partei im Parlament wird.
Wer beides auseinanderhält, kann auch Wahlergebnisse besser lesen. Ein gutes Erststimmenergebnis zeigt, wie eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis abgeschnitten hat. Es sagt für sich genommen aber nicht, wie viele Sitze der Partei im Bundestag zustehen. Dafür ist das Zweitstimmenergebnis entscheidend.
Ein Wahlkreissieg kann politisch bedeutsam sein, ohne allein einen Sitz zu garantieren.
Die Erläuterung folgt deshalb der Reihenfolge, die auch beim Wahlsystem zählt: von der Stimmabgabe über den Wahlkreis und die Landesliste bis zur Sitzverteilung. So wird sichtbar, warum beide Stimmen gebraucht werden und an welcher Stelle die Zweitstimmendeckung wichtig wird.
Der Weg durch die Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl geben Wahlberechtigte zwei getrennte Stimmen ab. Dieses System besteht auf Bundesebene seit 1953. Bei der Bundestagswahl 1949 wurden die Personenstimme aus dem Wahlkreis und die Parteienstimme noch zusammengezählt. Seit der Umstellung hat jede Stimme eine eigene Aufgabe, wie die Bundeszentrale für politische Bildung zum Bundestagswahlsystem erklärt.

Der Weg lässt sich Schritt für Schritt verfolgen:
- Die Wahlberechtigten geben ihre Stimmen ab. Auf dem Stimmzettel wählen sie mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei.
- Die Erststimmen werden im Wahlkreis ausgezählt. Wer dort die meisten gültigen Erststimmen erhält, liegt zunächst vorn.
- Die Zweitstimmen bestimmen die Stärke der Parteien. Sie legen maßgeblich fest, wie viele Sitze einer Partei insgesamt zustehen. Diese Sitze werden anschließend auf die Landeslisten verteilt.
- Wahlkreissiege werden mit den verfügbaren Sitzen abgeglichen. Ein gewonnener Wahlkreis führt nur dann zu einem Mandat, wenn für die Partei im betreffenden Bundesland ein Sitz aus dem Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.
Damit verbinden sich drei Ebenen: der einzelne Wahlkreis, das Bundesland und der Bundestag. Die Erststimme wirkt unmittelbar auf der Wahlkreisebene. Die Zweitstimme prägt die proportionale Stärke der Parteien und wird über die Landeslisten in Sitze übersetzt.
Erststimme und Zweitstimme im Vergleich
Die beiden Stimmen unterscheiden sich danach, wem sie gelten und welche Wirkung sie entfalten. Das heißt nicht, dass eine Stimme generell die richtige und die andere nebensächlich wäre. Sie beantworten verschiedene Fragen: Welche Person soll im Wahlkreis unterstützt werden? Und welche Partei soll entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten sein?

| Kriterium | Erststimme | Zweitstimme |
|---|---|---|
| Wen oder was wählen Sie? | Eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis | Die Landesliste einer Partei |
| Wo wirkt die Stimme? | Im eigenen Wahlkreis | Auf die Sitzverteilung der Partei, zunächst bundesweit und dann über die Landeslisten |
| Welche Wirkung hat sie? | Sie zeigt, wer im Wahlkreis die meisten gültigen Erststimmen erhalten hat | Sie bestimmt maßgeblich, wie viele Sitze einer Partei zustehen |
| Ist ein Erfolg allein ausreichend? | Nein. Ein Wahlkreissieg muss durch Zweitstimmen gedeckt sein | Das Ergebnis ist zentral für die Sitzverteilung |
| Kann sie mit der anderen Stimme kombiniert werden? | Ja. Sie kann an eine Kandidatin oder einen Kandidaten einer anderen Partei gehen | Ja. Sie kann an eine andere Partei gehen als die Erststimme |
Der Unterschied zwischen einer lokalen Kandidatur und einem Mandat ist auch bei einem Direktmandat in einer Landtagswahl wichtig. Die Wahlregeln sind nicht in jeder Wahl gleich, aber der Begriff „Direktmandat“ macht deutlich, dass eine Person über die Wahlkreisebene Unterstützung erhält. Bei der Bundestagswahl muss zusätzlich die Zweitstimmendeckung berücksichtigt werden.
Wer beide Stimmen derselben Partei gibt, unterstützt damit eine Kandidatur vor Ort und die Partei als Ganzes. Wer sie aufteilt, kann eine Person und zugleich eine andere Partei unterstützen. Merksatz: Die Erststimme personalisiert die Wahlkreisentscheidung, die Zweitstimme verteilt den parteipolitischen Einfluss auf die Sitze.
Ein Wahlkreis in vier Schritten
Nehmen wir einen fiktiven Wahlkreis mit einer Kandidatin namens Lena. Sie erhält mehr gültige Erststimmen als die anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Damit liegt sie im Wahlkreis vorn. Ob sie ein Mandat erhält, hängt jedoch zusätzlich davon ab, wie viele Sitze ihrer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis im Bundesland zustehen.

Schritt eins: Erststimmen im Wahlkreis. Die Wahlleitung zählt die gültigen Erststimmen. Lena erhält mehr als jede andere Bewerberin oder jeder andere Bewerber. Das Ergebnis weist sie als Wahlkreissiegerin aus.
Schritt zwei: Zweitstimmen für die Partei. Die Zweitstimmen bestimmen, wie viele Sitze der Partei insgesamt zustehen. Anschließend wird berechnet, wie viele davon auf die Landesliste des Bundeslandes entfallen. Damit entsteht das Sitzkontingent, innerhalb dessen Wahlkreisgewinnerinnen und Wahlkreisgewinner berücksichtigt werden können.
Schritt drei: Abgleich der Wahlkreissiege mit dem Kontingent. Hat die Partei nicht mehr Wahlkreise gewonnen, als ihr Sitze im Bundesland zustehen, kann der Wahlkreissieg gedeckt sein. Hat sie dagegen mehr Wahlkreise gewonnen als Sitze zur Verfügung stehen, ziehen nicht alle Gewinnerinnen und Gewinner ein. Sie werden nach ihrem Erststimmenanteil gereiht; die stärkeren Ergebnisse haben dabei Vorrang.
Schritt vier: Ergebnis für Lena. Liegt ihr Erststimmenanteil innerhalb der Zahl der gedeckten Wahlkreissitze, erhält sie ein Mandat. Liegt sie unter den Wahlkreissiegerinnen und Wahlkreissiegern ihrer Partei, die durch das Sitzkontingent berücksichtigt werden können, reicht ihr Sieg allein nicht. Das Bundeswahlgesetz zur Sitzverteilung verankert diese Verbindung zwischen Wahlkreisergebnis und Zweitstimmendeckung.
Zwei Varianten zeigen, worauf es ankommt: Bekommt Lenas Partei im Bundesland genügend Sitze, kann ihr Erststimmenerfolg gedeckt sein. Reichen die Sitze nicht für alle Wahlkreissiege, entscheidet die Rangfolge der Erststimmenanteile. Eine genauere Beschreibung, wie Wahlkreise in anderen Wahlen funktionieren, bietet der Beitrag zu Wahlkreisen bei einer Landtagswahl.
Was die Wahlergebnisse 2025 zeigen
Die Bundestagswahl 2025 zeigt, dass Erst- und Zweitstimmen für dieselbe Partei unterschiedliche Ergebnisse haben können. Bei der CDU standen 25,5 Prozent Erststimmen 22,6 Prozent Zweitstimmen gegenüber. Die SPD erreichte 20,1 Prozent bei den Erststimmen und 16,4 Prozent bei den Zweitstimmen. Bei den Grünen lag das Zweitstimmenergebnis mit 11,6 Prozent über dem Erststimmenergebnis von 11,0 Prozent. Die AfD kam auf 20,6 Prozent Erststimmen und 20,8 Prozent Zweitstimmen. Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 beim Bundestag dokumentieren diese Unterschiede.
Die Abweichungen zeigen, dass die Stimmen nicht einfach dasselbe Ergebnis aus zwei Perspektiven liefern. Eine Partei kann bei den Erststimmen stärker abschneiden, während eine andere bei den Zweitstimmen mehr Unterstützung erhält. Das lässt sich damit vereinbaren, dass manche Wählerinnen und Wähler eine bestimmte Person im Wahlkreis bevorzugen, bei der Parteiwahl aber eine andere Entscheidung treffen. Bei der Bundestagswahl 2017 nutzten 27,3 Prozent die Möglichkeit, Erst- und Zweitstimme zu splitten, wie die Bundeszentrale für politische Bildung zum Bundestagswahlsystem festhält.
Auch die ungültigen Stimmen unterschieden sich: 0,8 Prozent der Erststimmen und 0,6 Prozent der Zweitstimmen waren ungültig. Die Wahlbeteiligung lag bei 82,5 Prozent. Diese Angaben beschreiben die Stimmabgabe; für die Sitzverteilung ist jedoch entscheidend, wie sich die gültigen Zweitstimmen auf die Parteien verteilen.
Die Zahlen erklären keine einzelne Wahlkreisentscheidung. Sie zeigen aber, warum Erst- und Zweitstimmenergebnisse getrennt betrachtet werden müssen. Wer lokale Kandidaturen oder Parteien in einem anderen Wahlkontext vergleichen möchte, findet ergänzende Informationen zu den Parteien der Bürgerschaftswahl in Bremen.
Die passende Stimmabgabe im Alltag
Eine bekannte Kandidatin im eigenen Wahlkreis kann überzeugend sein, während die eigene Parteipräferenz bei einer anderen Partei liegt. In diesem Fall können Sie die Erststimme der Kandidatin und die Zweitstimme der bevorzugten Partei geben. Prüfen Sie dabei, ob Ihnen vor allem die Person vor Ort wichtig ist oder die Stärke einer Partei im Bundestag.
Wenn Sie vor allem eine Partei unterstützen möchten, hilft der Blick auf die Zweitstimme. Sie ist der maßgebliche Bezugspunkt für die proportionale Sitzverteilung. Die Erststimme können Sie unabhängig davon nach Ihrer Einschätzung der Bewerberinnen und Bewerber im Wahlkreis vergeben.
Eine dritte Situation entsteht, wenn Sie bewusst splitten möchten. Dann sollten Sie zwei Fragen getrennt beantworten: Welche Kandidatin oder welcher Kandidat soll im Wahlkreis unterstützt werden? Und welcher Partei soll Ihre Stimme bei der Sitzverteilung zugutekommen? Stimmensplitting ist keine Panne auf dem Stimmzettel, sondern eine mögliche Wahlentscheidung. Die Erläuterung zu Erst- und Zweitstimme beschreibt die unterschiedlichen Funktionen der Stimmen.
Wer beide Stimmen aufteilt, sollte wissen, welche Entscheidung mit jeder einzelnen Stimme verbunden ist.
Kandidatinnen und Kandidaten können die Bedeutung der Erststimme erklären, ohne zu versprechen, dass ein Wahlkreissieg automatisch ein Mandat bedeutet. Parteien wiederum müssen verständlich machen, wie Zweitstimmen und Sitze zusammenhängen. Informationen zu Aufgaben und Auswahl einer Direktkandidatin oder eines Direktkandidaten können dabei helfen, die Person im eigenen Wahlkreis einzuordnen.
Die passende Wahlentscheidung treffen
Vor der Stimmabgabe hilft eine kurze Prüfung. Sie soll keine der beiden Stimmen grundsätzlich höher bewerten, sondern die eigene Absicht mit der Wirkung auf dem Stimmzettel abgleichen.
- Ziel klären: Möchten Sie vor allem eine Person im Wahlkreis oder eine Partei bei der Sitzverteilung unterstützen?
- Parteipräferenz prüfen: Entspricht Ihre Zweitstimme der Partei, die Sie im Bundestag stärker vertreten sehen möchten?
- Kandidatenentscheidung treffen: Haben Sie sich mit den Bewerberinnen und Bewerbern Ihres Wahlkreises beschäftigt?
- Splitting bewusst wählen: Falls Sie Erst- und Zweitstimme aufteilen, können Sie benennen, warum Sie beide Entscheidungen unterschiedlich treffen.
Für politische Akteure folgt daraus eine gemeinsame Kommunikationsaufgabe. Kandidierende müssen erklären, wofür sie im Wahlkreis stehen und wie die Zweitstimmendeckung den Einzug beeinflusst. Parteien müssen zugleich verständlich darstellen, welche Rolle ihre Zweitstimmen für die Sitze spielen. Eine Kampagne, die nur den Wahlkreisgewinn betont, lässt einen wesentlichen Teil des Systems aus.
Auch Teams in Fraktionen und Geschäftsstellen können ihre politische Kommunikation gemeinsam planen. Das Mentoring Social Media für Fraktionen und Teams vermittelt ein Format, mit dem Teams Inhalte von der Idee über die Aufnahme bis zum fertigen Video selbst produzieren.
Für die Stimmabgabe gilt: Treffen Sie die beiden Entscheidungen passend zu Ihren eigenen Prioritäten. Wer die Erststimme oder Zweitstimme bewusst vergibt, weiß, ob die Entscheidung die lokale Kandidatur oder die parteipolitische Sitzverteilung betrifft. Weitere Informationen zu Kandidatinnen und Kandidaten bei der Landtagswahl in NRW können zeigen, wie sich Kandidatenentscheidungen auch in anderen Wahlkontexten einordnen lassen.
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