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- Warum die Liste über das Ergebnis entscheidet
- Liste aufstellen: das Anforderungsprofil
- Kandidaten finden für die Kommunalwahl: sieben Suchkreise
- Wie Sie Menschen ansprechen
- Die Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl
- Sonderfall: eine Wählergemeinschaft gründen
- Nach der Aufstellung beginnt die Arbeit
- Der Leitfaden zum Download {#download}
- Wenn Sie Unterstützung möchten
Kommunalwahl: Liste aufstellen und Aufstellungsversammlung durchführen
Die Liste für die Kommunalwahl aufzustellen, gilt in vielen Gliederungen als Formalie, die kurz vor der Frist erledigt wird. Tatsächlich entscheidet sie einen erheblichen Teil des Ergebnisses. Kein Plakat und kein Flyer erreicht so viele Menschen wie zwanzig Kandidierende, die in ihrem eigenen Umfeld für Ihre Liste sprechen.
Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Liste zusammenstellen und wie Sie Menschen gewinnen, die nicht von selbst kommen. Danach geht es um die Aufstellungsversammlung.
Leitfaden als PDF ladenWarum die Liste über das Ergebnis entscheidet
Bei Kommunalwahlen wählen Menschen Menschen. Wo kumuliert und panaschiert wird, verteilen Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen über Personen hinweg. Das Ergebnis der Liste ist dann die Summe vieler persönlicher Netzwerke.
Die Reichweitenrechnung. Nehmen Sie an, jede Person auf Ihrer Liste kennt hundert Menschen im Ort so gut, dass ein Gespräch über die Wahl möglich ist. Bei zwanzig Kandidierenden sind das zweitausend erreichbare Personen. In einer Gemeinde mit achttausend Wahlberechtigten ist das jede vierte Stimme, erreicht über einen Kanal, den keine Kampagne kaufen kann.
Eine unvollständige Liste kostet doppelt. Zum einen fehlen die Stimmen der Menschen, die niemand angesprochen hat. Zum anderen entsteht der Eindruck, die Gliederung sei schwach verankert. Konkurrierende Listen nutzen das, die Presse fragt danach.
Drei Grundsätze haben sich bewährt. Abdeckung vor Prominenz: Eine bekannte Person aus dem Hauptort ersetzt keine unbekannte aus dem Ortsteil, in dem Sie sonst niemanden haben. Vielfalt vor Hierarchie: Eine Liste, auf der alle gleich aussehen und dasselbe arbeiten, spricht auch nur diese eine Gruppe an. Verlässlichkeit vor Begeisterung: Wer im Januar euphorisch zusagt und im Mai nicht mehr erreichbar ist, hat einen Platz belegt.
Liste aufstellen: das Anforderungsprofil
Bevor Sie suchen, sollten Sie wissen, wen Sie suchen. Ein Anforderungsprofil dauert zwei Stunden im Vorstand und verändert die gesamte Kandidatensuche.
Zuerst die Zahl klären. Wie viele Plätze müssen besetzt werden? In der Regel entspricht die Zahl der Listenplätze der Zahl der Sitze im Rat, häufig sind auch abweichende Zahlen zulässig. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, fragen Sie beim Wahlamt Ihrer Kommune nach und holen Sie sich die Auskunft schriftlich.
Ortsteilabdeckung als wichtigstes Kriterium. In jedem Ortsteil sollte mindestens eine Person kandidieren, in großen Ortsteilen entsprechend mehr. In einem Ortsteil ohne eigene Kandidatur fehlt Ihnen die Person, die dort Türen öffnet und am Wahltag mobilisiert.
Berufsgruppen und Lebenswelten. Handwerk, Pflege, Verwaltung, Landwirtschaft, Selbständigkeit, Erziehung, Ehrenamt. Jede Gruppe bringt ein eigenes Netzwerk mit.
Altersmischung. Die Zwanzig- bis Vierzigjährigen sind am schwersten zu gewinnen und am wichtigsten, weil sie die Zielgruppe erreichen, die sonst am schlechtesten erreichbar ist.
Frauenanteil. Der häufigste Engpass in der Praxis. Achten Sie früh darauf, denn es gilt auch: Frauen wählen Frauen. Eine Liste, auf der Frauen sichtbar vertreten sind, erschließt Stimmen, die sonst an eine andere Liste gehen.
Sichtbarkeit im Ort. Wer kennt viele Menschen, wer wird gegrüßt, wer steht im Verein vorn? Diese Sichtbarkeit ist mehr wert als jede politische Erfahrung.
Legen Sie das Profil danach neben Ihre Mitgliederliste. Was leer bleibt, sind Ihre Suchaufträge, formuliert als konkrete Aufgabe: eine Person aus diesem Ortsteil, zwei Frauen unter vierzig, jemand aus dem Handwerk.
Kandidaten finden für die Kommunalwahl: sieben Suchkreise
Die meisten Gliederungen suchen dort, wo sie ohnehin hinschauen. Nach zehn Namen sind sie am Ende. Es gibt mindestens sieben Kreise.
Die eigene Mitgliedschaft, systematisch. Gehen Sie die vollständige Liste durch und entscheiden Sie zu jeder Person. Das dauert eine Stunde und bringt regelmäßig Namen zutage, an die im Vorstand niemand gedacht hätte.
Der zweite Kreis. Frühere Mitglieder, Fördermitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den Ausschüssen.
Vereine und Verbände. Vorstände, Übungsleitungen, Feuerwehr, Kirchengemeinden. Sprechen Sie diese Menschen als Person an, nicht als Funktionsträger.
Menschen mit Anliegen. Wer in der Bürgerfragestunde gesprochen, eine Petition gestartet oder eine Initiative gegründet hat, ist bereits politisch aktiv. Gehen Sie Ihre Ratsprotokolle der letzten beiden Jahre durch.
Beruflich Verankerte. Betriebsräte, Handwerksmeisterinnen, Praxisinhaber, Landwirte, Wirtsleute.
Junge Menschen. Jugendorganisation, Schülervertretung, Vereinsjugend.
Zugezogene und Neubaugebiete. Die am stärksten unterschätzte Gruppe: selten parteigebunden, häufig motiviert, den eigenen Ort mitzugestalten.
Der wirksamste Kniff zum Schluss. Fragen Sie jede angesprochene Person am Ende, wen sie an Ihrer Stelle fragen würde. Auch bei einer Absage.
Leitfaden als PDF ladenWie Sie Menschen ansprechen
Die Ansprache entscheidet häufiger über die Zusage als die Frage selbst.
Persönlich, nicht per Rundmail. Eine Mail an alle Mitglieder bringt fast nichts, weil sich niemand persönlich gemeint fühlt. Rechnen Sie mit zwanzig Minuten je Gespräch.
Wer fragt, entscheidet mit. Die Ansprache durch jemanden, der dem Gegenüber etwas bedeutet, wirkt anders als die durch den Vorstand.
Der Gesprächsaufbau in fünf Schritten. Wertschätzung aussprechen. Begründen, warum genau diese Person. Die Erwartung konkret benennen, in Stunden und Terminen. Den Nutzen benennen. Bedenkzeit einräumen, kein Ja im Gespräch verlangen.
Ehrlich über Aufwand und Wahlchancen sprechen. Sagen Sie offen, welcher Listenplatz realistisch zu einem Mandat führt und welcher nicht. Wer beschönigt, gewinnt eine Zusage und verliert die Person im ersten Jahr.
Die vier häufigsten Einwände. Keine Zeit: Aufwand beziffern, Rolle mit geringem Zeitbedarf anbieten. Keine Ahnung von Kommunalpolitik: Fachwissen wird erworben, Einarbeitung und Patenschaft anbieten. Angst vor Öffentlichkeit: ernst nehmen, Rollen ohne öffentliche Auftritte anbieten. Beruflicher Konflikt: sorgfältig prüfen und ein Nein annehmen, wenn es berechtigt ist.
Vereinbaren Sie am Ende jedes Gesprächs einen konkreten Rückmeldetermin. Offene Gespräche ohne Frist bleiben monatelang offen.
Die Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl
Die Aufstellungsversammlung bestätigt, was vorher erarbeitet wurde. Wer dort erst anfängt zu verhandeln, riskiert Verletzungen, die den gesamten Wahlkampf begleiten.
Formvorschriften ernst nehmen. Fehler an dieser Stelle führen dazu, dass Ihr Wahlvorschlag nicht zugelassen wird. Betroffen sind typischerweise die Ladungsfrist, die Beschlussfähigkeit, die korrekte Feststellung der Stimmberechtigung, die Niederschrift und gegebenenfalls Unterstützungsunterschriften.
Welche Fristen und Formen konkret gelten, regelt das Kommunalwahlrecht Ihres Bundeslandes, teilweise ergänzt durch kommunale Regelungen. Holen Sie sich die Vorgaben schriftlich vom Wahlamt und lassen Sie die Niederschrift von jemandem gegenlesen, der das schon einmal gemacht hat. Viele Landesverbände stellen dafür geprüfte Vorlagen bereit.
Vorbereitung. Stimmen Sie den Reihenfolgevorschlag im Vorfeld ab, kalkulieren Sie mögliche Gegenkandidaturen ein und legen Sie Ablauf und Zeitplan fest. Sprechen Sie mit allen, die Ansprüche anmelden könnten, vor der Versammlung. Ein Gespräch am Küchentisch ist leichter als eine Kampfabstimmung vor sechzig Leuten.
Konkurrenz um Listenplätze. Wenn mehrere Personen denselben Platz wollen, hilft nur Transparenz. Benennen Sie die Kriterien, nach denen der Vorschlag zustande gekommen ist. Nachvollziehbare Kriterien nehmen einer Niederlage die persönliche Spitze.
Die Versammlungsleitung sollte nicht selbst kandidieren, weil sonst jede Verfahrensentscheidung als parteiisch gelesen werden kann.
Was am Abend selbst passieren muss. Ein Gruppenfoto der gesamten Liste, eine kurze Presseinformation mit allen Namen und ein Social-Media-Beitrag noch am selben Abend. Für viele Kandidierende ist das der erste Moment, in dem die Kandidatur öffentlich wird. Der Beitrag wird entsprechend von allen Beteiligten geteilt.
Sonderfall: eine Wählergemeinschaft gründen
Wenn Sie ohne Mitgliederstamm starten, verschiebt sich die Reihenfolge. Zuerst brauchen Sie eine Handvoll Menschen, die das Vorhaben tragen, danach die Gründungsformalien und erst dann die Liste.
Kalkulieren Sie zusätzliche Zeit für Unterstützungsunterschriften ein, die in vielen Ländern für neue Gruppierungen verlangt werden. Beginnen Sie damit früh, weil das Sammeln länger dauert als geplant.
Der Vorteil einer Neugründung liegt in der Aufmerksamkeit: Eine neue Liste ist eine Nachricht, was die Ansprache erleichtert.
Nach der Aufstellung beginnt die Arbeit
Mit der Aufstellung ist die Liste voll, die Arbeit fängt jetzt an. Wer hier nichts tut, hat zwanzig Namen auf dem Stimmzettel und fünf Menschen im Wahlkampf.
Geben Sie allen Neuen ein Onboarding von zwei Stunden, ein Materialpaket mit Kurzprofil, Foto und Sprachleitfaden sowie eine kurze Schulung für Haustürgespräche. Stellen Sie jeder neuen Person ein erfahrenes Mitglied an die Seite.
Rechnen Sie realistisch: Von zwanzig Kandidierenden sind erfahrungsgemäß fünf sehr aktiv, zehn punktuell verfügbar und fünf stehen nur auf dem Stimmzettel. Planen Sie mit dieser Verteilung statt gegen sie.
Der Leitfaden zum Download {#download}
Unser Leitfaden „Wie Sie Ihre Liste für die Kommunalwahl vollbekommen" behandelt alle Punkte ausführlich. Enthalten sind ein Anforderungsprofil zum Ausfüllen, eine Lückenanalyse, eine Kandidatenliste zur Nachverfolgung, ein Gesprächsleitfaden für die Ansprache, eine Karte mit Antworten auf die vier häufigsten Einwände sowie eine Checkliste für die Aufstellungsversammlung.
Leitfaden herunterladenWenn Sie Unterstützung möchten
Wir arbeiten für Ortsverbände, Kreisverbände und freie Wählergemeinschaften über alle demokratischen Parteien hinweg und begleiten Gliederungen regelmäßig durch genau diese Phase.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHinweis: Kommunalwahlrecht ist Landesrecht. Fristen und Formvorschriften unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihr Wahlamt.

