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Wahlen gewinnen03. August 2026

Social Ads im Wahlkampf: was noch möglich ist

Social Ads im Wahlkampf: Warum Meta bezahlte politische Werbung seit der TTPA eingestellt hat und welche Alternativen für Kandidaten jetzt wirken.

Emma Pasewald

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Emma Pasewald

Social Ads im Wahlkampf: was noch möglich ist
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Social Ads im Wahlkampf: Meta-Anzeigen für Kandidaten

Wer für seinen Bürgermeisterwahlkampf nach bezahlter Werbung auf Facebook und Instagram sucht, stößt auf eine veränderte Lage. Social Ads im Wahlkampf über die Plattformen von Meta sind seit der Umsetzung der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung, kurz TTPA, nicht mehr möglich. Facebook Werbung für Wahlkämpfe, wie sie noch vor wenigen Jahren ein Standardinstrument war, gehört damit für Kandidatinnen und Kandidaten in Deutschland und der gesamten Europäischen Union der Vergangenheit an. Dieser Beitrag erklärt, was hinter dieser Veränderung steckt, was auf den Plattformen weiterhin möglich ist und welche Alternativen die entstandene Lücke füllen.

Eine Einordnung vorweg. Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/900 sowie die aktuellen Richtlinien der jeweiligen Plattformen, die sich weiterentwickeln können.

Warum bezahlte politische Werbung auf Meta nicht mehr möglich ist

Die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung, verabschiedet im Frühjahr 2024, gilt seit dem 10. Oktober 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie verlangt von Plattformen und Werbetreibenden weitreichende Transparenzpflichten für politische Werbung, von der klaren Kennzeichnung über die Offenlegung des Auftraggebers und der Finanzierung bis zu strengen Vorgaben für das Targeting anhand personenbezogener Daten.

Meta hat sich entschieden, diese Anforderungen nicht umzusetzen und stattdessen die gesamte Kategorie politischer und gesellschaftlich relevanter Werbung in der Europäischen Union einzustellen. Der Konzern begründete diesen Schritt damit, dass sich die Vorgaben der Verordnung nicht praktikabel umsetzen ließen und für Werbetreibende wie Plattform erhebliche rechtliche Unsicherheit schüfen. Diese Entscheidung betrifft ausschließlich bezahlte Werbung. Sie gilt plattformübergreifend für Facebook, Instagram und WhatsApp.

Für einen Bürgermeisterwahlkampf bedeutet das eine klare Konsequenz. Wer eine Anzeige für seine Kandidatur schalten möchte, die als politische Werbung im Sinne der Verordnung gilt, findet dafür auf den Meta-Plattformen keinen Weg mehr, unabhängig von Budget oder Zielsetzung. Diese Einstellung betrifft auch kommunale Wahlkämpfe in vollem Umfang, denn die Verordnung unterscheidet nicht nach der Ebene der Wahl.

Was auf den Plattformen weiterhin möglich bleibt

Trotz des Werbeverbots bleibt ein wichtiger Teil der Kommunikation auf Facebook und Instagram erhalten. Das Posten von organischen Inhalten ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Ein Kandidat kann über sein eigenes Profil oder seine Seite Beiträge veröffentlichen, Fotos und Videos teilen und mit seinen Followern in den Dialog treten, genau wie bisher. Diskussionen über politische und gesellschaftliche Themen sind auf den Plattformen weiterhin erlaubt, solange sie über reguläre, unbezahlte Beiträge erfolgen.

Was entfällt, ist ausschließlich die Möglichkeit, für die Reichweite eines solchen Beitrags zu bezahlen. Die gezielte Ausspielung an eine definierte Zielgruppe gegen Bezahlung, das Kernprinzip jeder Anzeigenschaltung, ist nicht mehr verfügbar. Ein Kandidat kann also weiterhin einen überzeugenden Beitrag veröffentlichen, doch er kann nicht mehr dafür bezahlen, dass dieser Beitrag über den organischen Kreis der eigenen Follower hinaus verbreitet wird.

Diese Unterscheidung ist für die Wahlkampfplanung entscheidend. Der organische Aufbau einer Fangemeinde, die kontinuierliche Pflege der eigenen Kanäle und die Erstellung ansprechender Inhalte gewinnen dadurch noch mehr Gewicht als zuvor, weil sie der einzige verbleibende Weg sind, auf diesen Plattformen Reichweite zu erzielen.

Die Konsequenzen für die Wahlkampfplanung

Der Wegfall der bezahlten Reichweite auf Meta verändert die Logik der digitalen Wahlkampfkommunikation grundlegend. Wo früher ein Anzeigenbudget gezielt eingesetzt werden konnte, um eine bestimmte Zielgruppe zu erreichen, muss diese Wirkung nun durch andere Mittel erzeugt werden. Das verschiebt das Gewicht von der bezahlten zur organischen Kommunikation und von der digitalen zur analogen Reichweite.

Für Kandidaten bedeutet das, ihre Ressourcen neu zu verteilen. Budget, das für Anzeigen vorgesehen war, lässt sich sinnvoller in andere Instrumente lenken, die ihre Wirkung unabhängig von Plattformentscheidungen entfalten. Gleichzeitig gewinnt die Qualität der organischen Inhalte an Bedeutung, weil sie ohne die Verstärkung durch bezahlte Reichweite auskommen müssen, um Menschen über den eigenen Kreis hinaus zu erreichen.

Diese Verschiebung trifft alle Kandidaten gleichermaßen, was für einen fairen Wettbewerb sorgt. Niemand kann sich durch ein großes Anzeigenbudget einen digitalen Vorteil verschaffen, den andere sich nicht leisten können. Diese neue Gleichheit verlagert den Wettbewerb zurück auf die Qualität der Inhalte, die Kreativität der Kommunikation und den persönlichen Einsatz der Kandidaten.

Alternativen zur bezahlten Social-Media-Werbung

Da die bezahlte Reichweite auf Meta entfällt, rücken andere Instrumente in den Vordergrund, die ihre Wirkung unabhängig von Plattformregeln entfalten. Der organische Aufbau der eigenen Kanäle wird zur zentralen digitalen Aufgabe. Wer regelmäßig, authentisch und mit durchdachtem Content postet, kann auch ohne Anzeigenbudget eine wachsende Reichweite erzielen, wenn auch langsamer als mit bezahlter Verstärkung. Ein durchdachter Redaktionsplan, der die Inhalte über die Phasen des Wahlkampfs strukturiert, hilft dabei, diese organische Präsenz aufzubauen. Wie ein solcher Plan aussieht, zeigt der Beitrag zum Social-Media-Redaktionsplan für den Wahlkampf.

Die klassischen Kanäle gewinnen durch den Wegfall der Online-Werbung zusätzliches Gewicht zurück. Das Plakat schafft weiterhin schnelle Grundbekanntheit, die Lokalzeitung vermittelt Glaubwürdigkeit, und der persönliche Kontakt an der Haustür bleibt eines der wirksamsten Instrumente im kommunalen Wahlkampf überhaupt. Eine ausgewogene Verteilung der Mittel auf diese Kanäle kompensiert den Wegfall der digitalen Anzeigen, oft sogar wirkungsvoller, weil der persönliche Kontakt im kommunalen Raum ohnehin stärker wirkt als jede Anzeige. Wie sich das gesamte Budget sinnvoll auf die verbleibenden Kanäle verteilen lässt, behandelt der Mediaplan im Wahlkampf.

Auch die eigene Website und ein E-Mail-Verteiler gewinnen an Bedeutung, weil sie Kanäle sind, die keinem Plattformverbot unterliegen. Eine gepflegte Website mit aktuellen Informationen und ein Newsletter an interessierte Unterstützer bieten verlässliche Reichweite, die sich der Kandidat selbst aufbaut und die nicht von den Entscheidungen einer Plattform abhängt.

Organische Inhalte, die trotzdem wirken

Ohne die Verstärkung durch bezahlte Reichweite hängt die Wirkung der eigenen Kanäle stärker als zuvor von der Qualität der Inhalte ab. Beiträge, die authentisch sind und echten Mehrwert bieten, werden eher geteilt und kommentiert, und genau dieses Teilen und Kommentieren ist der einzige verbliebene Hebel, um über den eigenen Kreis hinaus sichtbar zu werden. Ein Video vom Haustürwahlkampf, ein ehrlicher Einblick in den Alltag der Kandidatur oder die persönliche Geschichte hinter der Kandidatur erreichen auf diesem Weg mehr Menschen als ein glattes, werblich wirkendes Statement.

Diese Verschiebung begünstigt Inhalte, die als Berichterstattung über den eigenen Wahlkampf funktionieren, statt als klassische Werbebotschaft. Wer seine Social-Media-Präsenz als Dokumentation des tatsächlichen Wahlkampfgeschehens versteht, produziert Inhalte, die aus sich heraus interessant sind und dadurch auch ohne bezahlte Verstärkung Reichweite gewinnen. Diese Herangehensweise verlangt Kontinuität und Geduld, weil organisches Wachstum langsamer verläuft als bezahlte Reichweite, doch sie führt zu einer Verbindung mit den Followern, die tiefer trägt als eine gekaufte Anzeige.

Landtags- und Bundestagswahlen als Sonderfall

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich die Regelungslage auf andere Wahlebenen nicht anders auswirkt als auf die kommunale. Die TTPA und der Rückzug der Plattformen unterscheiden nicht zwischen Bürgermeisterwahl, Landtagswahl oder Bundestagswahl. Wer also aus anderen Wahlkämpfen noch Erfahrung mit bezahlter Social-Media-Werbung mitbringt, sollte diese Erfahrung nicht unreflektiert auf die aktuelle Kampagne übertragen, denn die damalige Möglichkeit besteht schlicht nicht mehr.

Diese Einheitlichkeit hat einen praktischen Vorteil. Kandidaten müssen sich nicht fragen, ob für ihre spezifische Wahlebene eine Ausnahme gilt. Die Antwort ist unabhängig von der Ebene dieselbe, und die Planung kann sich vollständig auf die verbliebenen, verlässlichen Instrumente konzentrieren.

Die Bedeutung der Transparenzregeln kennen

Über das Werbeverbot hinaus lohnt der Blick auf die umfassenderen Anforderungen der TTPA, die weit über Meta hinausreichen. Auch außerhalb der großen Plattformen unterliegt politische Werbung, etwa auf lokalen Websites oder in digitalen Anzeigenformaten kleinerer Anbieter, den Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten der Verordnung. Wer solche Wege dennoch nutzen möchte, muss die entsprechenden Anforderungen erfüllen, von der klaren Kennzeichnung als politische Werbung bis zur bereitgestellten Transparenzbekanntmachung. Die Grundzüge dieser Anforderungen erklärt der Beitrag zur TTPA einfach erklärt.

Diese Regelungen entwickeln sich fort, und die Praxis der Plattformen kann sich ändern. Kandidaten und ihre Teams sollten die aktuelle Lage vor jeder größeren digitalen Maßnahme prüfen, statt sich auf ältere Gewohnheiten zu verlassen. Was vor wenigen Jahren ein Standardinstrument war, ist heute nicht mehr verfügbar, und diese Dynamik kann sich auch künftig fortsetzen.

Was noch als unpolitische Werbung möglich bleibt

Eine differenzierte Frage betrifft die Abgrenzung dessen, was überhaupt als politische Werbung im Sinne der Verordnung gilt. Erfasst ist Werbung, die von einem politischen Akteur, für ihn oder in seinem Namen erfolgt, oder die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl zu beeinflussen. Eine Bürgermeisterkandidatur und jede Werbung für sie fällt eindeutig in diese Kategorie, sobald für die Kandidatur oder ihre Themen geworben wird.

Diese klare Zuordnung lässt wenig Interpretationsspielraum. Auch scheinbar neutrale Anzeigen, die auf die eigene Website oder ein Vorstellungsvideo verweisen, zählen als politische Werbung, wenn sie im Kontext der Kandidatur stehen. Der Versuch, eine Anzeige geschickt so zu formulieren, dass sie nicht als politische Werbung erkennbar wäre, widerspricht zudem dem Sinn der Transparenzregeln und ist auch technisch kaum umsetzbar, da die Plattformen ihre eigenen Prüfmechanismen für solche Inhalte verschärft haben. Für Kandidaten bedeutet das, sich auf die tatsächlich verfügbaren Wege zu konzentrieren, statt nach Umgehungsmöglichkeiten zu suchen, die weder rechtlich sauber noch praktisch erfolgversprechend wären.

Fazit

Bezahlte politische Werbung auf Facebook und Instagram ist für Bürgermeisterwahlkämpfe seit der Umsetzung der TTPA-Verordnung nicht mehr möglich, weil Meta sich außerstande sah, die geforderten Transparenzanforderungen umzusetzen, und die gesamte Kategorie politischer Werbung in der Europäischen Union eingestellt hat. Organische Beiträge und Diskussionen bleiben weiterhin erlaubt, nur die bezahlte Reichweitensteigerung entfällt. Für die Wahlkampfplanung bedeutet das eine Verschiebung hin zum organischen Aufbau der eigenen Kanäle, zu den klassischen Instrumenten wie Plakat, Lokalzeitung und Haustürwahlkampf sowie zur eigenen Website und einem E-Mail-Verteiler. Wer digitale Werbung außerhalb der großen Plattformen erwägt, muss die Transparenzpflichten der TTPA im Blick behalten.

Wenn Sie Ihre Wahlkampfkommunikation an die veränderte Lage anpassen und die richtigen Kanäle für Ihre Kampagne finden möchten, lässt sich das in einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen.

#Strategie#Recht
Emma Pasewald

Über die Autorin / den Autor

Emma Pasewald

Emma Pasewald ist als Content Producerin bei creategy tätig.

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