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Politisch kommunizieren 15 Min. Lesezeit07. November 2026

Hate speech social media erkennen und einordnen

Hate speech social media erkennen: Abgrenzung zu legitimer Kritik, Strafrecht, Plattform-Widerspruch und Dokumentation für politische Akteure im Überblick.

Simon Mai

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Simon Mai

Hate speech social media erkennen und einordnen
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Unter dem Beitrag zur nächsten Ratssitzung stehen sachliche Einwände, wütende Kommentare und plötzlich eine persönliche Drohung. Im Team beginnt die Diskussion: Antworten wir, löschen wir, melden wir den Beitrag? Währenddessen wartet die betroffene Kandidatin auf eine klare Entscheidung, und andere Nutzerinnen und Nutzer ziehen sich aus der Diskussion zurück.

Beim Umgang mit Hassrede auf Social Media brauchen politische Teams einen verlässlichen Ablauf. Dazu gehören eine saubere Einordnung, belastbare Belege, rechtliche Prüfung und eine bewusste Entscheidung über öffentliche Reaktionen. Entscheidend ist, dass Menschen weiterhin am politischen Gespräch teilnehmen können, ohne berechtigte Kritik aus den Kommentarspalten zu verdrängen.

Hassrede von harter Kritik unterscheiden

Ein Kommentar kann einen Haushaltsentwurf als unausgegoren kritisieren. Ein anderer fordert, die Verantwortlichen einzusperren. Im ersten Fall lässt sich über Prioritäten, Finanzierung und Folgen sprechen. Im zweiten muss das Team prüfen, ob eine polemische Zuspitzung, eine persönliche Herabsetzung oder eine ernst zu nehmende Einschüchterung vorliegt.

Als Arbeitsdefinition für die Moderation bezeichnet Hassrede Äußerungen, die Menschen oder Gruppen wegen zugeschriebener Merkmale, ihrer Zugehörigkeit oder ihrer politischen Rolle herabsetzen, bedrohen oder ausgrenzen. Diese kommunikative Einordnung ersetzt keine strafrechtliche Bewertung. Eine persönliche Beleidigung kann rechtswidrig sein, ohne zugleich gruppenbezogene Hassrede zu bilden.

Harte Kritik richtet sich auf Entscheidungen, Positionen oder öffentliches Handeln. Sie darf unbequem, ungerecht und scharf formuliert sein. Wer politische Kanäle moderiert, sollte deshalb zwischen einem Angriff auf die eigene Position und einem Angriff auf die Würde oder Sicherheit eines Menschen unterscheiden.

Fallgruppen und erste Reaktion

FallgruppeKennzeichenErste Reaktion
Legitime KritikBezieht sich auf Entscheidung, Programm oder Verhalten, ohne Personen abzuwertenInhaltlich antworten, Beitrag stehen lassen
Zugespitzte KritikScharfe Wortwahl, aber erkennbarer SachbezugSachlich kontern, nichts löschen
BeleidigungHerabsetzung einer Person ohne erkennbaren SachbezugScreenshot sichern, Plattform melden, Strafantrag prüfen
Gruppenbezogene HerabwürdigungAngriff auf Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuelle OrientierungBeweise sichern, Plattform melden, Anzeige prüfen
VerleumdungEhrverletzende, unwahre Tatsachenbehauptung, deren Unwahrheit dem Verfasser bekannt istGegenbeweise sammeln, Richtigstellung fordern, rechtlich prüfen lassen
Bedrohung oder GewaltaufrufAnkündigung oder Aufforderung zu Gewalt gegen PersonenSofort sichern, Anzeige erstatten, Sicherheitsverantwortliche informieren

Die Tabelle ist eine Sortierhilfe, kein juristischer Entscheidungsautomat. Ein Korruptionsvorwurf kann eine überprüfbare Tatsachenbehauptung enthalten oder als erkennbare politische Wertung formuliert sein. Für die Bewertung brauchen Sie den vollständigen Wortlaut und den Zusammenhang.

Ironie, Großbuchstaben und Wut allein begründen keine Hassrede. Auch eine provokante Forderung nach Rücktritt bleibt zunächst politische Auseinandersetzung. Bei der politischen Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft gehört es zum Handwerk, solche Spannungen auszuhalten und persönliche Grenzen trotzdem durchzusetzen.

Prüffrage für die Moderation: Was wird angegriffen, eine Entscheidung, eine politische Position oder der Mensch selbst?

Prüfen Sie zusätzlich, ob eine scheinbar sachbezogene Aussage Menschen pauschal abwertet oder ausschließt. Der Verweis auf ein politisches Thema macht eine rassistische Herabsetzung nicht zu legitimer Kritik. Umgekehrt darf die bloße Ablehnung eines Programms kein Löschgrund sein.

Bei Grenzfällen halten Sie Wortlaut, Kontext und Begründung der Einordnung fest. Lassen Sie eine zweite Person prüfen, bevor Sie löschen oder öffentlich antworten. So hängen Moderationsentscheidungen weniger von Tagesform, politischer Nähe oder persönlicher Betroffenheit ab.

Wie stark Hassrede in Deutschland sichtbar ist

78 Prozent der Befragten hatten 2024 bereits Hasskommentare im Internet gesehen, gegenüber 65 Prozent im Jahr 2016, wie die repräsentative Forsa-Befragung der Landesanstalt für Medien NRW zeigt. Die Erhebung beschreibt Wahrnehmung durch Menschen, nicht die Zahl veröffentlichter Beiträge.

Für die Ressourcenplanung müssen Sie Befragungen, zeitlich begrenzte Erhebungen zur Konfrontation und Polizeistatistiken auseinanderhalten. Die jeweiligen Grundgesamtheiten und Messgrößen unterscheiden sich. Aus ihnen lässt sich keine gemeinsame Quote für Hasskommentare berechnen.

Eine Infografik erklärt drei verschiedene Ebenen zur Messung von Hassrede in Deutschland durch Befragungen, Statistiken und Polizeidaten.

Messwerte zu Hassrede in Deutschland

QuelleZeitpunktMessgrößeWert
Forsa, Landesanstalt für Medien NRW2016Haben Hasskommentare gesehen65 %
Forsa, Landesanstalt für Medien NRW2024Haben Hasskommentare gesehen78 %
Forsa, Landesanstalt für Medien NRW2016Nehmen Hassrede häufig oder sehr häufig wahr26 %
Forsa, Landesanstalt für Medien NRW2024Nehmen Hassrede häufig oder sehr häufig wahr42 %
Destatis, Erhebung 20231. Quartal 2023Internetnutzende von 16 bis 74 Jahren mit wahrgenommener Hassrede27 %, rund 15,8 Millionen
Destatis, Erhebung 20251. Quartal 2025Internetnutzende von 16 bis 74 Jahren mit wahrgenommener Hassrede34 %, rund 19,6 Millionen
BKA2021Polizeilich erfasste politisch motivierte Hasspostings2.411
BKA2023Polizeilich erfasste politisch motivierte Hasspostings8.011
BKA, Hasspostings 20242024Polizeilich erfasste politisch motivierte Hasspostings10.732

Die Forsa-Häufigkeitswerte setzen sich 2016 aus 8 Prozent sehr häufiger und 18 Prozent häufiger Wahrnehmung zusammen, 2024 aus 14 beziehungsweise 28 Prozent. In derselben Erhebung sorgten sich 74 Prozent, Hass im Netz könne Alltagsgewalt fördern, während 19 Prozent die Bedeutung und Auswirkungen für überschätzt hielten.

Das BKA ordnete 2024 rund 44 Prozent der erfassten Hasspostings der PMK-rechts, 8 Prozent der PMK-links und 10,5 Prozent der PMK-ausländische Ideologie zu. Die politisch motivierten Straftaten im oder mittels Internet stiegen auf 20.074 Fälle, ein Zuwachs von 29,6 Prozent. Diese Werte beschreiben das polizeiliche Hellfeld und keine Vollerhebung sämtlicher menschenfeindlicher Beiträge.

Den eigenen Kanal messen

Für Ihre Personalplanung benötigen Sie ein eigenes Lagebild. Wählen Sie feste Beobachtungszeiträume und unterscheiden Sie sachliche Kritik, persönliche Angriffe, gruppenbezogene Herabwürdigung und mögliche Straftaten.

Erfassen Sie außerdem Moderationsaufwand und wiederkehrende Konten. Nutzen Sie dieselbe Methode auch außerhalb intensiver Wahlkampfphasen, damit Sie eine veränderte Belastung erkennen. Eine bundesweite Wahrnehmungsquote sagt Ihnen weder, wie viele Kommentare auf Ihrer Seite problematisch sind, noch welche Besetzung Ihr Moderationsteam braucht.

Welche Straftatbestände und Plattformregeln greifen

Volksverhetzung und Beleidigung gehören zu den häufigsten Delikten bei strafbaren Hasspostings: Das Bundeskriminalamt zur politisch motivierten Kriminalität nennt für 2024 3.467 Fälle von Volksverhetzung und 3.424 Beleidigungen. Für die Praxis bedeutet das: Hinter ähnlicher Aggressivität können rechtlich unterschiedliche Sachverhalte stehen.

Eine Moderationskraft muss keinen Straftatbestand abschließend feststellen. Sie sollte erkennen, wann eine rechtliche Prüfung nötig ist, welche Informationen dafür fehlen und wer diese Prüfung veranlasst. Schreiben Sie im internen Protokoll deshalb mögliche Bedrohung oder Verdacht auf Beleidigung, statt eine ungeprüfte strafrechtliche Feststellung als Tatsache zu verbreiten.

Ein Smartphone mit Social-Media-Profil, eine Lupe und Symbole für Sicherheit und Recht auf einem Schreibtisch.

Relevante Normen bei Hassrede

NormGegenstandTypischer Anlass
§ 130 StGBVolksverhetzungUnter den gesetzlichen Voraussetzungen etwa Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung
§ 185 StGBBeleidigungPersönliche ehrverletzende Herabsetzung
§ 188 StGBGegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und VerleumdungAngriffe mit Bezug zur politischen Stellung und möglicher erheblicher Erschwerung des öffentlichen Wirkens
§ 241 StGBBedrohungAnkündigung einer vom Tatbestand erfassten rechtswidrigen Tat
§ 111 StGBÖffentliche Aufforderung zu StraftatenAufruf an andere, eine Straftat zu begehen
Art. 16 DSAMelde- und AbhilfeverfahrenMeldung rechtswidriger Inhalte an den Anbieter

Beleidigung ist in der Regel ein Antragsdelikt. Eine Strafanzeige und ein Strafantrag erfüllen unterschiedliche Funktionen: Mit der Anzeige teilen Sie einen Sachverhalt mit, mit dem Strafantrag erklären Berechtigte ihren Verfolgungswillen. Das Team sollte ausdrücklich klären lassen, ob beides erforderlich und wirksam eingereicht ist.

Für den Strafantrag gilt grundsätzlich eine Dreimonatsfrist. Maßgeblich ist nach § 77b StGB die Kenntnis von Tat und Täter, nicht pauschal das Veröffentlichungsdatum des Kommentars. Lassen Sie den Fristbeginn bei unbekannten Konten oder unklarer Täterschaft juristisch bestimmen und dokumentieren, statt ihn selbst zu schätzen.

Plattformregeln gesondert prüfen

Eine konkrete Drohung gegen einen Stadtrat verlangt eine andere Behandlung als ein unbelegter Korruptionsvorwurf. Bei der Drohung stehen Schutz und schnelle Eskalation im Vordergrund. Beim Vorwurf müssen Sie zunächst zwischen überprüfbarer Behauptung und Werturteil unterscheiden und vorhandene Belege sichern.

Plattformen können außerdem Inhalte untersagen, die keine Straftat darstellen, etwa bestimmte Formen gezielter Belästigung. Prüfen Sie deshalb Nutzungsregeln und Strafrecht nebeneinander. Eine Ablehnung der Plattformmeldung ist kein Beweis dafür, dass ein Beitrag rechtmäßig ist.

Bei Social Media in der Politik sollten Zuständigkeiten für Moderation, Rechtsberatung und Sicherheit vorab feststehen. Besonders bei wiederholten Angriffen gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger reicht ein allgemeiner Löschvermerk nicht. Die rechtliche Einordnung bleibt vom Wortlaut, vom Ziel und vom Kontext abhängig, die Tabelle ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Wirkung auf politische Akteure und Beteiligung

Wenn eine Kandidatin nach wiederholten Angriffen die Kommentarfunktion abschaltet, erreicht sie ihre Wählerinnen und Wähler weiterhin, verliert aber einen direkten Gesprächskanal. Solche Entscheidungen betreffen deshalb nicht nur die Moderation eines Beitrags. Sie beeinflussen, wer sich an politischen Debatten beteiligt und über welche Wege.

Die Kurzfassung der HateAid-TUM-Studie zu politisch engagierten Menschen berichtet, dass mehr als die Hälfte der untersuchten politisch engagierten Menschen digitale Gewalt erlebt hat. Auch für junge Menschen kann das Folgen haben: Im Mai 2023 gaben 30 Prozent der 16- bis 27-Jährigen in einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts mit mehr als 1.500 Teilnehmenden an, sich wegen online erlebter Beleidigungen oder Bedrohungen seltener im Internet zu äußern. Eine ruhigere Kommentarspalte kann daher auch bedeuten, dass Menschen sich zurückziehen.

Ein Mann und eine Frau unterhalten sich ernsthaft über Inhalte auf einem Laptopbildschirm im Büro.

Wer aus der Debatte verschwindet

Der Sozialbericht 2024 zur Internetnutzung nennt für Menschen, die im ersten Quartal 2023 Hassrede wahrnahmen, verschiedene Angriffsmerkmale: politische oder gesellschaftliche Ansichten mit 79 Prozent, rassistische Äußerungen beziehungsweise ethnische Herkunft mit 58 Prozent, sexuelle Orientierung mit 54 Prozent, Religion oder Weltanschauung mit 47 Prozent, Geschlecht mit 38 Prozent und Behinderung mit 23 Prozent. Mehrfachnennungen waren möglich.

Für politische Teams bedeutet das: Schutz lässt sich nicht auf eine einzige Zielgruppe oder Maßnahme reduzieren. Eine öffentlich sichtbare Kandidatin kann Unterstützung im Umgang mit persönlichen Angriffen brauchen. Ehrenamtliche Unterstützer können sich dagegen zurückziehen, wenn sie um die Veröffentlichung privater Informationen fürchten. Moderation bindet zudem Arbeitszeit, die dann für Themenplanung und Gespräche fehlt.

Gute Moderation schützt die Möglichkeit, weiter mitzudiskutieren.

Ob eine Kandidatin Kommentare vorübergehend deaktiviert, hängt vom Schutzbedarf und von erreichbaren Alternativen ab. Ein betreuter Kontaktweg kann den Austausch erhalten, ohne Betroffene zu zusätzlicher öffentlicher Sichtbarkeit zu drängen.

Schutz ohne zusätzliche Bühne

Prüfen Sie, welche privaten Angaben öffentlich auffindbar sind, kennzeichnen Sie besonders gefährdete Beiträge für engere Betreuung und benennen Sie eine feste Ansprechperson je Kanal. Stimmen Sie Gegenrede mit der betroffenen Person ab: Das öffentliche Teilen eines Angriffs kann dessen Publikum vergrößern, auch wenn es solidarisch gemeint ist. Wer Gefahren sozialer Medien systematisch bearbeitet, berücksichtigt deshalb neben der Sichtbarkeit auch Belastung, Zustimmung und die Möglichkeit einer stillen Intervention.

Beitrag dokumentieren und der Reihe nach reagieren

Beginnen Sie mit der Sicherung, bevor jemand antwortet, verbirgt oder löscht. Bei einer akuten Gefahr hat allerdings der Schutz der betroffenen Person Vorrang vor einem vollständigen Dossier. Informieren Sie unverzüglich Polizei und Sicherheitsverantwortliche, wenn eine Situation unmittelbares Handeln verlangt.

Das Bundeskriminalamt zu strafbaren Hasspostings meldet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg der erfassten Fälle um rund 34 Prozent. Für politische Teams ist das ein Anlass, Übergaben und Vertretungen belastbar zu organisieren, statt die Bearbeitung vom persönlichen Einsatz einzelner Beschäftigter abhängig zu machen.

Eine dreistufige Infografik, die zeigt, wie man Hassrede in sozialen Medien dokumentiert und systematisch darauf reagiert.

Der Ablauf im Team

  1. Den Beitrag sichern. Erstellen Sie Screenshots mit vollständigem Wortlaut, sichtbarer Nutzerkennung, Datum und Kontext aus der Antwortkette, und speichern Sie die Beitragsadresse sowie den Erfassungszeitpunkt separat. Damit bleiben Inhalt und Zusammenhang nachvollziehbar, wenn der Verfasser den Beitrag verändert oder entfernt.

  2. Die Fallgruppe festhalten. Ordnen Sie den Beitrag ein und notieren Sie knapp, welche Formulierung Ihre Einschätzung begründet und ob eine zweite Prüfung erforderlich ist. So kann die nächste zuständige Person die Entscheidung nachvollziehen, ohne sämtliche Kommentare erneut lesen zu müssen.

  3. Die Plattformmeldung begründen. Benennen Sie die konkrete Passage und die verletzte Plattformregel oder den vermuteten Rechtsverstoß, und speichern Sie Eingangsbestätigung sowie Vorgangsnummer. Eine nachvollziehbare Meldung erleichtert die spätere Beschwerde und verhindert, dass das Team nur einen Screenshot ohne Bearbeitungsstand besitzt.

  4. Strafanzeige und Strafantrag prüfen lassen. Übergeben Sie mögliche Straftaten mit vollständigen Belegen an die zuständige Rechtsberatung oder Strafverfolgungsstelle und lassen Sie antragsbezogene Fristen ausdrücklich bestätigen. Bei einer Bedrohung warten Sie damit nicht auf die Plattformentscheidung, weil die Entfernung eines Beitrags die Sicherheitsfrage nicht erledigt.

  5. Die öffentliche Reaktion auswählen. Entscheiden Sie zwischen keiner Antwort, einer sachlichen Richtigstellung und einer knappen Grenzziehung, abgestimmt mit der betroffenen Person. Maßgeblich sind vorhandene Verbreitung, Informationsbedarf des Publikums und Schutzbedarf, denn eine ausführliche Auseinandersetzung kann einen bislang wenig beachteten Angriff zusätzlich verbreiten.

  6. Den Fall nachverfolgen. Prüfen Sie den Bearbeitungsstand, erneute Veröffentlichungen und vergleichbare Beiträge auf anderen betreuten Kanälen. Schließen Sie den Vorgang erst, wenn Entscheidung, weitere Zuständigkeit und gegebenenfalls Wiedervorlage dokumentiert sind, damit offene Fälle bei Schichtwechseln nicht verschwinden.

Eine belastbare Fallakte

Nutzen Sie einen zugriffsbeschränkten Fallordner und eine Vorgangsliste, etwa in Microsoft Lists oder einer geschützten Tabelle. Sinnvolle Felder sind Fallkennung, Kanal, Fundzeitpunkt, Fallgruppe, betroffene Person, Bearbeiterin oder Bearbeiter, Plattformstatus, rechtlicher Prüfbedarf und nächste Handlung. Originaldateien bleiben unverändert, interne Kommentare gehören in ein separates Protokoll.

Speichern Sie sensible Inhalte nicht wahllos in privaten Messengergruppen. Begrenzen Sie den Zugriff auf Menschen, die den Fall bearbeiten, und legen Sie mit den zuständigen Datenschutzverantwortlichen Aufbewahrung und Löschung fest. Auch die wiederholte interne Weiterleitung eines Angriffs kann für Betroffene belastend sein.

Für die Übergabe: Jeder offene Vorgang braucht eine verantwortliche Person und einen nächsten konkreten Arbeitsschritt.

Juristische Begleitung ist besonders sinnvoll bei koordinierten Angriffen, Drohungen gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie kanalübergreifenden Kampagnen. Die Krisenkommunikation auf Social Media muss dabei mit Sicherheitsmaßnahmen und rechtlichen Schritten abgestimmt werden. Eine öffentliche Erklärung darf weder private Schutzinformationen preisgeben noch ungeprüfte Verdächtigungen verbreiten.

Plattformentscheidungen anfechten

Eine Meldung allein sollte für Ihr Team keinen Fallabschluss darstellen. HateAid meldete 2025 als zertifizierter Trusted Flagger mehr als 420 rechtswidrige Inhalte; 64 Prozent wurden gelöscht, während 25 Prozent vollständig unbeantwortet blieben, wie die HateAid-Publikationen zu Plattformverantwortung dokumentieren. Selbst ein qualifiziertes Meldeverfahren garantiert damit keine vollständige Bearbeitung.

Prüfen Sie nach einer Entscheidung zunächst deren Begründung. Hat die Plattform den richtigen Beitrag bewertet? Bezieht sich ihre Antwort auf Belästigung, obwohl Sie eine Gewaltandrohung gemeldet haben? Ein Widerspruch sollte den konkreten Fehler benennen, statt lediglich die ursprüngliche Meldung zu wiederholen.

Welcher Weg passt

AnlassGeeigneter WegBenötigte Unterlagen
Verstoß gegen NutzungsregelnPlattformmeldung und gegebenenfalls interner WiderspruchWortlaut, Beitragsadresse, konkrete Regel, Entscheidung
Verdacht auf eine StraftatStrafrechtliche Prüfung und gegebenenfalls Anzeige beziehungsweise StrafantragVollständige Belege, Kontext, Angaben zur betroffenen Person
Bereits verbreitete Falschbehauptung mit öffentlichem KlärungsbedarfAbgestimmte RichtigstellungÜberprüfbare Gegenbelege, klare Freigabe, geeigneter Veröffentlichungskanal
Ausbleibende oder unzureichende PlattformabhilfeWeitere Beschwerdewege und gegebenenfalls außergerichtliche Streitbeilegung prüfenBisheriger Schriftverkehr, Vorgangsnummern, Beschwerdebegründung

Diese Wege können parallel erforderlich sein. Ein mutmaßlich strafbarer Beitrag muss nicht online bleiben, bis die Polizei ihn bewertet hat, sofern die Belege gesichert sind. Ebenso müssen Sie eine öffentliche Richtigstellung nicht mit einer ausführlichen Wiedergabe der Herabsetzung verbinden.

Den Widerspruch präzise halten

Beginnen Sie mit der Entscheidung, gegen die Sie sich wenden, und nennen Sie die Vorgangsnummer. Fügen Sie die beanstandete Passage, den relevanten Zusammenhang und eine kurze Begründung hinzu. Bei codierten Angriffen erläutern Sie den Bezug, den eine prüfende Person außerhalb Ihrer lokalen Debatte möglicherweise nicht erkennt.

Dokumentieren Sie angebotene Beschwerdewege und angezeigte Fristen sofort nach Eingang der Entscheidung. Für verschiedene Verfahren können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Eine pauschale Wiedervorlage irgendwann nach dem Wahlkampf ist deshalb ungeeignet.

Bleibt die interne Beschwerde erfolglos, lassen Sie prüfen, ob eine zuständige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle infrage kommt. Dafür braucht das Team den bisherigen Verfahrensverlauf und ein klares Anliegen. Ohne diese Unterlagen beginnt die Bearbeitung unnötig von vorn.

Eine Löschung kann das richtige Ergebnis sein, eine stille Beweissicherung mit anschließender rechtlicher Bearbeitung ebenfalls. Bewerten Sie den Erfolg danach, ob die betroffene Person geschützt wird und weitere Schritte möglich bleiben. Die Zahl öffentlich geführter Auseinandersetzungen ist dafür kein brauchbarer Maßstab.

Moderationsregel vor der nächsten Welle

Legen Sie vor dem nächsten Wahlkampfabschnitt eine schriftliche Moderationsregel fest. Sie muss im Dienstbetrieb benutzbar sein und sollte deshalb auf einen Blick zeigen, wer entscheidet und was als Nächstes geschieht. Ausführliche Erläuterungen können in einem ergänzenden Handbuch stehen.

Die Arbeitsvorlage

FallgruppeZuständige PersonErste Reaktion mit Frist
Sachliche KritikNamentlich benannte KanalbetreuungIm vereinbarten Antwortfenster sachlich bearbeiten
Persönlicher oder gruppenbezogener AngriffBeweissicherung und ModerationsverantwortlicheVor einer Veränderung sichern, Prüfung im laufenden Dienst
Mögliche StraftatBenannte RechtskoordinationUnverzüglich übergeben, Fristen bestätigen lassen
Drohung gegen PersonenSicherheitsverantwortliche und VertretungSofortige Eskalation

Trennen Sie die Aufgaben: Eine Person sichert, eine weitere übernimmt die Meldung, und eine freigegebene Sprecherin oder ein Sprecher antwortet öffentlich. In kleinen Teams können Menschen mehrere Rollen übernehmen, die Kontrollprüfung sollte trotzdem erkennbar bleiben. Benennen Sie außerdem, wer Vorgangsnummern pflegt und rechtlich bestätigte Fristen im Kalender hinterlegt.

Die Grundsätze gelten kanalübergreifend, während Zuständigkeiten und Bedienwege je Plattform wechseln können. Halten Sie diese Unterschiede in Ihren Social-Media-Guidelines fest. Vertretungen benötigen Zugriff auf Fallakten und Meldepostfächer, ohne dafür private Konten anderer Beschäftigter zu verwenden.

Am Montag beginnen

Tragen Sie am Montag die Namen in die Vorlage ein und testen Sie den Ablauf an zwei aktuellen Kommentaren aus Ihrem Kanal. Spielen Sie vor dem Wahlkampfauftakt auch eine dringende Übergabe durch. Vereinbaren Sie direkt einen Prüftermin nach vier Wochen, gleichen Sie die Regel dann mit den bearbeiteten Fällen ab und korrigieren Sie unrealistische interne Bearbeitungszeiten, niemals gesetzliche Fristen.


Die creategy GmbH unterstützt politische Teams mit Kommunikationsberatung, Krisenvorbereitung sowie Mentoring und Trainings für den Umgang mit problematischen Beiträgen. Besprechen Sie, wie Sie Moderationsregeln, Zuständigkeiten und öffentliche Reaktionen für Ihre Partei, Fraktion oder Kandidatur praxistauglich organisieren können.

#Krisenkommunikation
Simon Mai

Über die Autorin / den Autor

Simon Mai

Simon Mai ist Geschäftsführer der Spezialagentur creategy. Zuvor war er im Bundestag und EU-Parlament tätig. Er hat bereits über 200 Wahlkämpfe begleitet.

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