Zum Inhalt springen
Politisch kommunizieren 14 Min. Lesezeit31. Oktober 2026

Social Media Guidelines Unternehmen: Regeln und Aufbau

Social Media Guidelines Unternehmen: Aufbau, Rollen, Freigaben, Datenschutz und Krisenfälle praxisnah erklärt.

Simon Mai

Von

Simon Mai

Social Media Guidelines Unternehmen: Regeln und Aufbau
Inhalt anzeigen▾

53 Prozent der Unternehmen ließen ihren Beschäftigten bei der Social-Media-Nutzung vollständig freie Hand, ergab die repräsentative Bitkom-Befragung von 2018 unter 639 Geschäftsführern und Vorständen deutscher Unternehmen ab 20 Beschäftigten. Dieser historische Befund lenkt den Blick auf eine organisatorische Lücke: Wer einen Kanal nutzt, hat damit noch nicht geklärt, wer veröffentlichen, antworten oder im Ernstfall entscheiden darf.

Social Media Guidelines für Unternehmen sollten diese Entscheidungen erleichtern. Für Parteien, Fraktionen, Verbände und Kommunen kommt die Abgrenzung zwischen persönlicher Position, Organisationsaussage und amtlicher Information hinzu. Eine brauchbare Richtlinie nennt deshalb zu jeder Alltagsfrage eine zuständige Person, einen Prüfschritt und einen Weg für schwierige Fälle.

Bausteine einer Richtlinie

Eine Social-Media-Richtlinie besteht aus neun Regelungsbereichen, die gemeinsam festlegen, wer handeln darf, was vorher geprüft wird und wann eine Entscheidung weitergegeben werden muss.

Regelungsbereiche einer Social-Media-Richtlinie

RegelungsbereichKernfrageTypische Regel
GeltungsbereichWelche Konten fallen darunter?Alle dienstlichen Profile und private Accounts mit Unternehmensbezug
RollenWer postet, wer entscheidet?Redaktion, Fachbereiche und Geschäftsführung mit festen Aufgaben
TonalitätWie sprechen wir nach außen?Sachlich, Sie-Ansprache, keine Superlative ohne Beleg
FreigabenWas braucht ein zweites Augenpaar?Freigabematrix nach Inhaltstyp
DatenschutzDürfen wir Personen zeigen?Einwilligung dokumentiert vor der Veröffentlichung
UrheberrechtDürfen wir fremde Inhalte teilen?Rechteprüfung mit Quelle und Nutzungsumfang
ImpressumIst der Link erreichbar?Höchstens zwei Klicks, eindeutig beschriftet
Kommentare und NachrichtenWann eskalieren wir?Antwortfristen und Übergabe an formale Kontaktwege
KrisenfallWer spricht nach außen?Krisenstab mit benanntem Sprecher und Eskalationsstufen

Nutzen Sie die Tabelle für eine Bestandsaufnahme: Kann Ihr Team jede Frage ohne Rücksprache beantworten? Markieren Sie offene Antworten und bearbeiten Sie zuerst die Lücke mit dem größten Außenrisiko. Ein ungeklärtes Personenfoto oder eine fehlende Krisenzuständigkeit verdient Vorrang vor einer Diskussion über passende Emojis.

Die folgende Übersicht ordnet die Entscheidungen entlang des Veröffentlichungsprozesses.

Infografik mit neun essenziellen Bausteinen für Social Media Richtlinien in Unternehmen zur Strukturierung der digitalen Unternehmenskommunikation.

Kurzfassung und Detailteil

Teilen Sie das Dokument nach seinem Gebrauch: Eine Seite für alle Beschäftigten, ein Detailteil für Redaktion, Fachbereiche und Leitung. Die Kurzfassung erklärt Verhalten und Anlaufstellen; im Detailteil stehen Prüfschritte, Vertretungen und Entscheidungsbefugnisse.

Beide Teile brauchen dieselben Begriffe. Wenn die Kurzfassung von Kommunikation spricht, der Detailteil aber zwischen Pressestelle, Redaktion und Kampagnenteam unterscheidet, bleibt die Zuständigkeit unklar.

Halten Sie außerdem fest, wer Entscheidungen dokumentiert. Eine Freigabe im persönlichen Nachrichtenverlauf hilft wenig, wenn die zuständige Person abwesend ist und niemand den freigegebenen Stand findet.

Warum verbindliche Regeln heute Standard sind

Unternehmen verfolgen mit sozialen Medien konkrete Kommunikationsziele: In der repräsentativen Bitkom-Erhebung von 2025 unter 604 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten nannten 85 Prozent die Steigerung der Unternehmensbekanntheit, 81 Prozent die Bekanntheit von Marken oder Produkten, 72 Prozent die Imageverbesserung und 70 Prozent einen besseren Kundenservice. Hinzu kamen die Ansprache potenzieller Beschäftigter mit 62 Prozent und interne Kommunikation mit 34 Prozent. Eine Richtlinie muss diese unterschiedlichen Aufgaben ermöglichen, ohne dass jede Veröffentlichung zur Grundsatzentscheidung wird.

Verkehrsregeln ersetzen nicht das Fahren. Sie machen vorhersehbar, wer wann handeln darf und wo besondere Vorsicht erforderlich ist. Genauso braucht eine Redaktion Handlungsspielraum für Routinebeiträge und klare Grenzen bei personenbezogenen Daten, Beschwerden oder politischen Aussagen.

Entscheidungsregel: Eine Vorgabe ist hilfreich, wenn Beschäftigte damit einen konkreten Fall sicherer entscheiden können.

Den Geltungsbereich festlegen

Benennen Sie die erfassten Kanäle, Konten und Personengruppen ausdrücklich. Dazu gehören neben offiziellen Profilen auch projektbezogene Accounts, Recruitingkanäle und externe Dienstleister mit Veröffentlichungsrechten. Bei privaten Profilen beschränken Sie Vorgaben auf den nachvollziehbaren Organisationsbezug, statt pauschal das Privatleben zu regeln.

Unterscheiden Sie sprachlich zwischen verbindlichen Vorgaben und Empfehlungen. Eine Pflicht zur Rechteprüfung darf nicht genauso unverbindlich formuliert sein wie ein Hinweis zur Bildgestaltung. Erläutern Sie außerdem, wer Ausnahmen genehmigen darf.

Eine passende Zielformulierung lautet: Beschäftigte können freigegebene Inhalte eigenständig veröffentlichen und erkennen Situationen, in denen sie fachliche, rechtliche oder kommunikative Unterstützung brauchen. Prüfen Sie jede weitere Regel daran. Für die Priorisierung hilft eine Betrachtung der konkreten Social-Media-Gefahren, statt vorsorglich jede Aktivität zu verbieten.

Rollen, Freigaben und Tonalität im Alltag

Eine Social-Media-Richtlinie wird im Alltag durch klare Zuständigkeiten umsetzbar. Jeder Beitrag braucht eine verantwortliche Person, einen passenden Prüfschritt und einen festgelegten Weg für offene Fragen. Die Redaktion bündelt Veröffentlichungen und beantwortet Fragen zur Richtlinie. Fachbereiche prüfen Sachverhalte und liefern belastbare Informationen. Die Geschäftsführung entscheidet über Grundsatzfragen und besondere Risiken. Bei eskalierten Vorfällen übernimmt der Krisenstab die Kommunikationssteuerung.

Freigaben nach Inhalt

Die folgende Matrix ist ein organisatorischer Vorschlag. Datenschutzbeauftragte beraten und kontrollieren im Rahmen ihrer Funktion; die Verantwortung für die Verarbeitung bleibt bei der Organisation.

Freigabematrix nach Inhaltstyp

InhaltstypFreigabe durchZusatzprüfung
Routinepost ohne PersonenRedaktionKeine
Beitrag mit erkennbaren BeschäftigtenRedaktion und FachbereichEinwilligung dokumentieren
Foto mit Bürgerinnen und BürgernRedaktion und DatenschutzbeauftragteEinwilligung oder Verzicht auf erkennbare Personen
Fremdes Foto, Grafik oder VideoRedaktionQuelle und Nutzungsumfang prüfen
Zielgruppenwerbung mit politischen KriterienGeschäftsführung und DatenschutzbeauftragteErforderlichkeit prüfen und Ausschlussliste anwenden
Antwort auf Kritik oder BeschwerdeRedaktion und FachbereichBei sensiblen Themen eskalieren
KrisenmeldungKrisenstabSprecherperson benennen und Zweitfreigabe einholen

Auch bei Routineposts prüft die Redaktion die inhaltliche Richtigkeit, Verweise und finale Vorschau. Bei Veröffentlichungen mit externen Folgen sollte eine zweite Person freigeben. Für Routineinhalte kann die zweite Prüfung innerhalb der Redaktion stattfinden.

Halten Sie Freigabestatus, verantwortliche Person und finale Datei im Social-Media-Redaktionsplan fest. Die Freigabe gilt für die konkrete Fassung. Wird danach ein Foto oder anderer Inhalt ausgetauscht, muss die geänderte Fassung erneut geprüft werden.

Tonalität anhand von Antworten

Schreiben Sie sachlich, sprechen Sie die Community mit „Sie“ an und vermeiden Sie unbelegte Superlative. Bei Kritik hilft eine überprüfbare Zusage: „Danke für Ihren Hinweis. Der zuständige Fachbereich prüft den Sachverhalt. Wir melden uns bis Freitag mit einem Zwischenstand.“

Die pauschale Antwort „Wir nehmen Ihre Anliegen sehr ernst und arbeiten stets an Verbesserungen“ benennt weder den nächsten Schritt noch einen Zeitpunkt. Stimmen Sie konkrete Fristen deshalb mit dem Fachbereich ab. Ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen, informiert die Redaktion rechtzeitig über den Stand. Klären Sie offene Punkte vor dem Veröffentlichen.

Datenschutz und Bildrechte richtig regeln

Vor einer Veröffentlichung muss die Redaktion nachvollziehen können, warum personenbezogene Daten verarbeitet werden und auf welcher Grundlage. Halten Sie Zweck, betroffene Personengruppen, Speicherdauer und Zuständigkeit im Detailteil fest. Die Bitkom-Information zur betrieblichen Social-Media-Nutzung verdeutlicht den organisatorischen Kontext dieser Kanalnutzung; die rechtliche Prüfung muss Ihre Organisation für den konkreten Einsatz selbst leisten.

Bei digitalen Diensten gehören DSGVO und BDSG sowie, soweit einschlägig, § 25 TDDDG in diese Prüfung. Die Handreichung der BfDI zur Nutzung sozialer Netzwerke behandelt insbesondere Transparenz, Datenminimierung, datenschutzfreundliche Voreinstellungen und technische Schutzmaßnahmen öffentlicher Stellen.

Die operative Prüfung sollte unmittelbar am Beitrag nachvollziehbar sein.

Eine Frau arbeitet an ihrem Schreibtisch mit Social Media Compliance Dokumenten, einem Laptop und einer Kamera.

Die Prüfkette

  1. Motiv und Zweck festhalten. Beschreiben Sie, was der Beitrag zeigen und erreichen soll. So lässt sich beurteilen, ob die personenbezogenen Angaben dafür erforderlich sind.
  2. Erkennbare Personen prüfen. Berücksichtigen Sie Beschäftigte, Gäste und Minderjährige, auch im Hintergrund. Prüfen Sie außerdem Namensschilder, Dokumente und Bildschirme im Motiv.
  3. Rechtsgrundlage dokumentieren. Für Personenfotos ist im Regelfall eine Einwilligung erforderlich; die IHK Bochum zu Social Media und DSGVO erläutert die Anforderungen aus Datenschutz und Bildnisrecht. Erfassen Sie Plattformen, Zweck, Zeitraum und Widerrufsmöglichkeit.
  4. Sensible Inhalte eskalieren. Lassen Sie politische Meinungen, Gesundheitsangaben und riskante Standortinformationen durch Datenschutzverantwortliche oder Rechtsberatung bewerten.
  5. Freigabe ablegen. Verknüpfen Sie die Entscheidung mit dem konkreten Bild oder Video. Damit bleibt erkennbar, welches Material tatsächlich geprüft wurde.

Ein öffentlich zugänglicher Veranstaltungsort ersetzt keine Prüfung der Bildveröffentlichung. Bei einem Widerruf klärt die verantwortliche Person, welche Beiträge und daraus erstellten Fassungen entfernt werden müssen.

Fremde Inhalte und Werbung

Bei fremden Fotos, Grafiken und Videos ersetzt die Quellenangabe keine erforderliche Nutzungserlaubnis, wie die IHK Darmstadt zum Social-Media-Marketing erläutert. Dokumentieren Sie Rechteinhaber, erlaubte Plattformen, Nutzungsdauer, Bearbeitungsumfang und Namensnennung.

Für Zielgruppenwerbung sollten Einwilligungsstatus, Kriterien und Ausschlusslisten nachvollziehbar vorliegen. Gerade politische Organisationen sollten Reichweitenwünsche gegen Datenschutzrisiken abwägen und sensible Auswahlkriterien vermeiden. Kommentare und Direktnachrichten erhalten zweckbezogene Löschregeln, damit aus einer bearbeiteten Anfrage kein unbegrenzt gespeichertes Personenprofil wird.

Private Accounts und Impressum abgrenzen

Geschäftlich genutzte Unternehmensprofile benötigen nach § 5 DDG grundsätzlich ein Impressum. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Profil unmittelbar Einnahmen erzielt, wie die IHK Koblenz zur Anbieterkennzeichnung erläutert. Dazu zählen etwa Unternehmensauftritte auf Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube und X sowie geschäftliche Recruitingprofile.

Für private Accounts braucht die Richtlinie eine klare Grenze: Eine Berufsangabe allein macht ein Profil nicht zum Unternehmenskanal. Legen Sie fest, wann Logos oder eine Gestaltung im Unternehmensauftritt eine Freigabe erfordern und wer sie erteilt. Persönliche Meinungen sollten als solche erkennbar sein. Ein Hinweis darauf ersetzt weder Vertraulichkeit noch eine notwendige Veröffentlichungsfreigabe.

Das Impressum prüfen

Prüfen Sie vor dem Start des Profils:

  • Anbieterangaben: Vollständiger Name oder Firmierung, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen und eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit sind enthalten.
  • Zusatzangaben: Registerdaten, steuerliche Identifikationsangaben oder Aufsichtsbehörden werden entsprechend der Organisationsform ergänzt.
  • Erreichbarkeit: Der Verweis ist eindeutig beschriftet und führt ohne Suche zum vollständigen Impressum.

Die IHK Dresden zur Impressumspflicht beschreibt die Anforderungen an Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und ständige Verfügbarkeit. Als praktische Orientierung gilt: Das Impressum sollte über höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Ein schwer auffindbarer Verweis auf die Website erfüllt diesen Zweck nicht zuverlässig.

Bestimmen Sie, wer die Angaben vor dem Start prüft und nach organisatorischen Änderungen aktualisiert. Testen Sie den Zugang mobil und ohne Anmeldung, wiederholen Sie die Prüfung nach Änderungen an der Plattform. Für die Profileinrichtung bietet die Anleitung zum Impressum für Instagram zusätzliche Orientierung.

Krisenkommunikation und Plattformausfälle

Ordnen Sie Vorfälle nach Risiko: Die Redaktion und der Fachbereich bearbeiten gewöhnliche Kritik, bei möglichen Medienanfragen übernimmt die Abteilungsleitung gemeinsam mit der Kommunikation, und bei rechtlichen oder existenziellen Risiken steuern Krisenstab und Geschäftsführung das Vorgehen. Für jede Stufe braucht es eine Sprecherperson, eine Vertretung, eine Reaktionszeit und einen klaren Eskalationsweg.

Die erste Meldung enthält gesicherte Fakten, laufende Maßnahmen und den Zeitpunkt des nächsten Informationsstands. Bleibt die Ursache unklar, benennen Sie das offen. So kann die Organisation informieren, ohne Vermutungen als Tatsachen darzustellen.

Ersatzwege bei Plattformausfällen

Stellen Sie alle Inhalte auch auf der regulären Website bereit. Veröffentlichen Sie wichtige Meldungen dort parallel und versenden Sie sie bei Bedarf über einen rechtmäßig geführten E-Mail-Verteiler. Websitezugänge, Kontaktlisten und abgestimmte Vorlagen müssen verfügbar sein, wenn ein Plattformaccount ausfällt oder nicht erreichbar ist.

Bereiten Sie Alternativtexte, Untertitel und ausreichende Kontraste gemeinsam mit den Meldungen vor. Personenbezogene Beschwerden gehören in geeignete formale Kontaktwege. Bitten Sie Betroffene nicht, sensible Falldetails öffentlich nachzureichen.

Für den Ernstfall: Üben Sie eine Lage, in der der Hauptaccount nicht erreichbar ist und die reguläre Sprecherperson ausfällt. Prüfen Sie dabei, wer die Meldung freigibt und über welchen Ersatzweg sie veröffentlicht wird.

Eine vorausschauende Krisenkommunikation im Unternehmen legt diese Zuständigkeiten und Ersatzwege fest, bevor ein Vorfall eintritt. Auch bei politischen Kampagnen sollte die Mobilisierung über mehr als einen Zugang möglich sein.

Muster für die Kurzfassung

Die Kurzfassung gehört an die Ablageorte, die Beschäftigte im Alltag nutzen: ins Intranet, in die Einarbeitungsunterlagen und in den zentralen Redaktionsordner. Formulieren Sie jede Regel als Entscheidungshilfe: Wer ist zuständig, was ist vor der Veröffentlichung zu prüfen und wohin wird eine Unsicherheit eskaliert? Das folgende Muster lässt sich an Ihre Organisation anpassen.

Regeln für Beschäftigte

  1. Dienstliche Profile: Nur die Redaktion legt offizielle Accounts an und verwaltet sie. Zugangsdaten und Wiederherstellungswege bleiben unter Kontrolle der Organisation.
  2. Beruflicher Bezug: Wer erkennbar für die Organisation spricht, unterscheidet persönliche Meinung und offizielle Aussage. Firmenlogos werden nur nach Freigabe verwendet.
  3. Personenaufnahmen: Für erkennbare Personen gilt die Freigabematrix.
  4. Fremde Inhalte: Für fremde Bilder, Texte und Videos gilt ebenfalls die Freigabematrix.
  5. Kritik und Nachrichten: Antworten Sie sachlich innerhalb der intern festgelegten Frist. Leiten Sie sensible Anliegen an die zuständige Stelle weiter.
  6. Vorfälle und Medienanfragen: Informieren Sie sofort die Redaktion. Öffentliche Stellungnahmen zu Krisen geben ausschließlich die benannten Sprecherinnen und Sprecher ab.

Kontakt und Verbindlichkeit

Ergänzen Sie den Namen der Ansprechperson, deren Vertretung und den internen Kontaktweg. Nennen Sie außerdem den Ablageort des Detailteils und die gültige Fassung. Bei Unsicherheit muss aus der Kurzfassung klar hervorgehen, wer die Entscheidung übernimmt.

Der Detailteil erläutert Begründungen und Arbeitsanweisungen. Die Kurzfassung hält Zuständigkeit und nächsten Schritt knapp fest, damit Beschäftigte im Alltag schnell danach handeln können.

Richtlinie im Team einführen

Eine Richtlinie wird brauchbar, wenn das Team damit echte Entscheidungen treffen kann. Lassen Sie Beschäftigte deshalb mit typischen Beiträgen arbeiten: einem Veranstaltungsfoto, einer Beschwerde, einer fremden Grafik und einem kurzfristigen Statement. So erkennen Sie fehlende Zuständigkeiten vor dem verbindlichen Start.

Einführung mit Praxistest

  1. Entwurf gemeinsam erstellen. Redaktion und Fachbereiche sammeln wiederkehrende Entscheidungen und ungeklärte Übergaben. Berücksichtigen Sie auch ehrenamtliche Mitarbeit und externe Agenturen.
  2. Recht und Datenschutz prüfen lassen. Lassen Sie Formulierungen, Prozesse und tatsächliche Plattformnutzung gemeinsam beurteilen. Ein rechtlich sauberer Text hilft wenig, wenn das Team anders arbeitet.
  3. Zielgruppen trennen. Erstellen Sie Kurzfassung und Detailteil mit einheitlichen Bezeichnungen. Prüfen Sie beide Dokumente gegeneinander.
  4. Mit eigenen Beiträgen schulen. Nutzen Sie geeignete Beispiele aus Ihren Kanälen und lassen Sie die Teilnehmenden Zuständigkeit, Prüfschritt und Eskalation bestimmen.
  5. Eine Pilotphase einplanen. Als interner Testlauf bieten sich beispielsweise vier bis sechs Wochen mit anschließender Feedbackrunde an. Sammeln Sie Rückfragen zentral statt in persönlichen Nachrichten.
  6. Leitungsfreigabe einholen. Die Geschäftsführung oder entsprechend zuständige Organisationsleitung bestätigt die verbindliche Fassung und deren Geltungsbereich.
  7. Überprüfung terminieren. Planen Sie eine jährliche Gesamtprüfung und zusätzliche Anpassungen nach wesentlichen Plattformänderungen.

Eine Social-Media-Schulung sollte dabei die Anwendung erklären, statt den Richtlinientext vorzulesen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte den richtigen nächsten Schritt finden.

Hindernisse gezielt beheben

Typische Einführungsprobleme und Maßnahmen

ProblemUrsacheMaßnahme
Beschäftigte posten ohne Freigabeunklare ZuständigkeitFreigabematrix veröffentlichen und im Intranet verlinken
Richtlinie wird nicht gelesenzu lang und ohne EinstiegKurzfassung von einer Seite und Schulung mit Beispielen
Fremde Inhalte werden geteiltAnnahme, öffentlich heißt freiRechteprüfung als Pflichtschritt vor dem Teilen
Impressum schwer auffindbarLink nur tief im MenüLink direkt im Profil und Test vor dem Start
Kommentare bleiben liegenniemand fühlt sich zuständigAntwortfristen und Vertretungsregel festlegen
Private Beiträge schaden dem Unternehmenkeine klare AbgrenzungHinweise zu Berufsbezug und persönlicher Meinung

Prüfen Sie bei Fehlverhalten zunächst, ob der vorgesehene Ablauf überhaupt ausführbar war. Fehlende Zugriffsrechte, abwesende Freigabeverantwortliche oder widersprüchliche Vorgaben beheben Sie organisatorisch. Eine weitere Erinnerungsmail löst diese Ursachen nicht.

Für politisch aktive Teams kann der Videokurs: Social-Media für Politikerinnen und Politiker die interne Einführung ergänzen. Er verbindet Strategie und praktisches Handwerk für Amtsträgerinnen und Amtsträger, Kandidatinnen und Kandidaten sowie weitere politisch Aktive; organisationsinterne Zuständigkeiten müssen Sie weiterhin selbst festlegen.

Weisen Sie die Pflege abschließend einer benannten Stelle zu. Sie sammelt Fragen, bewertet Änderungsvorschläge und sorgt dafür, dass das Team mit derselben Fassung arbeitet.

Freigabe und Pflege

Vor dem verbindlichen Einsatz müssen Richtlinientext und Arbeitsumgebung zusammenpassen. Die Geschäftsführung gibt die Fassung schriftlich frei. Eine namentlich benannte Person trägt die inhaltliche Verantwortung, eine weitere übernimmt die Vertretung. Bei Parteien, Verbänden und Kommunen liegt diese Aufgabe bei der jeweils zuständigen Leitung.

Prüfliste vor dem Start

  • Nachweise verfügbar: Einwilligungen und Nutzungsrechte lassen sich den vorgesehenen Inhalten zuordnen.
  • Entscheidungswege besetzt: Freigabeverantwortliche und Vertretungen haben die notwendigen Zugriffe.
  • Dokumentation eingerichtet: Versionsstand, Freigabe und Ablageort sind eindeutig erkennbar.

Regeln zu Anbieterkennzeichnung und Krisenabläufen finden Sie in den Abschnitten 5 und 6.

Änderungen kontrolliert übernehmen

Planen Sie neben der jährlichen Gesamtprüfung eine halbjährliche Durchsicht der operativen Angaben ein. Dabei kontrolliert die verantwortliche Person Kontakte, Zugriffe, Plattformfunktionen und offene Rückfragen. Änderungen an gesetzlichen Vorgaben oder Zuständigkeiten werden umgehend geprüft und bei Bedarf eingearbeitet.

Führen Sie eine Versionshistorie mit Datum, Änderung, verantwortlicher Person und Freigabe. Informieren Sie Betroffene gezielt darüber, welche Handlung sich ändert. Eine neue Datei im Intranet allein reicht dafür nicht.

Bei wenig Vorbereitungszeit können Sie mit der Kurzfassung und den risikorelevanten Arbeitsanweisungen beginnen. Weisen Sie offenen Punkten im Detailteil Verantwortliche und einen Bearbeitungstermin zu. Bis ungeklärte Risiken bearbeitet sind, bleiben die betroffenen Inhalte von der Veröffentlichung ausgeschlossen.


creategy GmbH begleitet politische Organisationen bei laufender Kommunikation, Krisenvorbereitung und der Befähigung ihrer Teams durch Mentoring und Onlinekurse. Wenn Sie Zuständigkeiten, Freigaben und Eskalationswege für Ihre politische Kommunikation verbindlich ordnen möchten, besuchen Sie creategy GmbH und besprechen Sie den Unterstützungsbedarf Ihrer Organisation.

#Krisenkommunikation
Simon Mai

Über die Autorin / den Autor

Simon Mai

Simon Mai ist Geschäftsführer der Spezialagentur creategy. Zuvor war er im Bundestag und EU-Parlament tätig. Er hat bereits über 200 Wahlkämpfe begleitet.

Sie planen eine Kampagne oder möchten politisch wirksam kommunizieren?

Wir entwickeln mit Ihnen Strategie, Botschaft und Umsetzung — vom Konzept bis zur Wahl.

Erstgespräch vereinbaren