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Politisch kommunizieren01. September 2026

Amtseinführung Bürgermeister: Ablauf, Vereidigung, Übergabe

Amtseinführung als Bürgermeister: Annahme der Wahl, Vereidigung, Amtsübergabe und Antrittsrede. Was zu tun ist, in welcher Reihenfolge. Mit Checkliste als PDF.

Amtseinführung Bürgermeister: Ablauf, Vereidigung, Übergabe
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Zwischen dem Wahlabend und der Amtseinführung als Bürgermeisterin oder Bürgermeister liegen je nach Bundesland einige Wochen bis mehrere Monate. Diese Zeit wird regelmäßig unterschätzt. Sie sind noch nicht im Amt, stehen aber bereits im Fokus. Alles, was Sie jetzt tun oder unterlassen, wird als Vorzeichen Ihrer Amtsführung gelesen.

Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf von der Annahme der Wahl über die Vereidigung und die Amtsübergabe bis zur Amtseinführung und zur Antrittsrede.

Checkliste für die ersten 100 Tage

Was direkt nach der Wahl zu tun ist

Bevor die formalen Schritte beginnen, steht die Kommunikation an. Sie hat drei Adressaten in klarer Reihenfolge.

Zuerst kommen die Menschen, die Ihren Wahlkampf getragen haben: das Team, die Helferinnen und Helfer, die Familie. Dieser Dank ist persönlich, am besten bei einem gemeinsamen Abend oder mit handgeschriebenen Karten.

Danach folgt die Wählerschaft, über Ihre Kanäle, das Lokalblatt und, wo es passt, mit einem Aufkleber auf den noch hängenden Plakaten.

Der dritte Adressat wird am häufigsten vergessen: die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie die Meinungsführerinnen und Meinungsführer Ihrer Gemeinde. Gehen Sie in den Tagen nach der Wahl aktiv auf Fraktionsvorsitzende, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Vereinsvorstände und Betriebe zu, ausdrücklich auch auf jene, die Ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber unterstützt haben. Die Botschaft lautet immer: Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.

Amtsantritt als Bürgermeister: Annahme der Wahl und Fristen

Die Wahl gilt nicht automatisch als angenommen. Sie müssen sie förmlich annehmen. Dafür gilt eine gesetzliche Frist. Wie lang diese Frist ist, in welcher Form die Erklärung abzugeben ist und wer sie entgegennimmt, regelt das jeweilige Kommunalwahlrecht des Landes. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich.

Diese Punkte gehören zu den ersten Schritten beim Amtsantritt. Klären Sie sie in der ersten Woche nach der Wahl mit dem Hauptamt oder dem Wahlamt Ihrer Kommune und holen Sie sich die Auskunft schriftlich. Ebenfalls zu klären ist, ob die Kommunalaufsicht die Wahl prüft und welche Fristen für eine mögliche Wahlanfechtung laufen.

Parallel dazu stellt sich in vielen Fällen die Frage nach dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis: Kündigung, Beurlaubung oder Ruhen des Dienstverhältnisses wollen rechtzeitig geregelt sein.

Die Vereidigung

Mit der Vereidigung beginnt Ihre Amtszeit formal. Sie findet in der Regel in einer Sitzung des Gemeinderats oder Stadtrats statt und wird von einer dafür bestimmten Person abgenommen, häufig der ranghöchsten Person des Gremiums oder einer Vertretung der Kommunalaufsicht.

Der Wortlaut des Eides ist gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Bundesland. In den meisten Ländern besteht die Möglichkeit, den Eid ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Klären Sie vorab, welche Form Sie wählen, damit es im Moment selbst keine Rückfrage gibt.

Praktische Punkte, die vorher geregelt sein sollten: Wer wird eingeladen, ist die Sitzung öffentlich, wird fotografiert, gibt es eine Amtskette und wird sie übergeben. Diese Details wirken nebensächlich und prägen das Bild, das am nächsten Tag in der Zeitung steht.

Checkliste für die ersten 100 Tage

Die Amtsübergabe

Bitten Sie Ihre Vorgängerin oder Ihren Vorgänger beziehungsweise die Amtsverweserin oder den Amtsverweser um eine geordnete Übergabe, auch wenn der Wahlkampf hart war. Ein gutes Übergabegespräch spart Ihnen in den ersten Monaten mehr Zeit, als es kostet.

Bereiten Sie das Gespräch mit einer Liste vor. Klären sollten Sie mindestens:

  • die wichtigen Personen und Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Verwaltung, samt einer ehrlichen Einschätzung, wer welche Rolle spielt
  • die offenen Verfahren, laufenden Projekte und begonnenen Aktionen, die ohne Unterbrechung weiterlaufen müssen
  • die anstehenden Fristen und Termine der kommenden sechs Monate
  • die laufenden Verträge, Förderanträge und Rechtsstreitigkeiten
  • die ungeschriebenen Dinge, die in keiner Akte stehen

Notieren Sie alles. Sie werden in den ersten Wochen mehrfach auf diese Notizen zurückgreifen.

Zur Übergabe gehören außerdem die praktischen Dinge: Schlüssel, Zugänge zu Fachverfahren, Diensthandy, Passwörter und die Verantwortung für die Social-Media-Konten der Kommune. Gerade der letzte Punkt bleibt regelmäßig ungeklärt, bis jemand ihn braucht.

Die Amtseinführung als erstes öffentliches Signal

Die Amtseinführung ist Ihr erster öffentlicher Auftritt im neuen Amt und damit ein Kommunikationsereignis, kein Verwaltungsakt. Planen Sie sie entsprechend.

Wer wird eingeladen? Rat, Verwaltung, Vereine, Kirchen, Feuerwehr, Nachbarkommunen, Landrat oder Landrätin, örtliche Betriebe. Denken Sie an die Menschen aus dem Wahlkampf und an die Familie.

Wer spricht? Neben Ihnen üblicherweise die Person, die die Vereidigung vornimmt, sowie Grußworte aus dem Rat und von Gästen. Halten Sie die Zahl der Grußworte begrenzt, sonst dauert der Abend zwei Stunden, bevor Sie zu Wort kommen.

Welches Bild soll entstehen? Überlegen Sie vorher, welches Foto in der Zeitung stehen soll. Schaffen Sie den Moment dafür. Ein würdiger Rahmen ohne Prunk trifft in den meisten Gemeinden den richtigen Ton.

Was kostet es? Die Amtseinführung wird aus dem Gemeindehaushalt bezahlt und steht damit unter Beobachtung. Ein zurückhaltender Rahmen ist die sicherere Wahl, gerade wenn im Wahlkampf über Sparsamkeit gesprochen wurde.

Die Antrittsrede

Ihre Antrittsrede wird zitiert werden, oft noch Jahre später. Sie braucht vier Elemente.

Eine Kernbotschaft, die Ihre Amtszeit überschreibt und in einem Satz zu merken ist.

Den Dank an Vorgängerin oder Vorgänger, an die Wählerschaft sowie an die Mitbewerberinnen und Mitbewerber.

Drei klar benannte Prioritäten. Mehr behält niemand. Drei Themen prägen den weiteren Verlauf Ihrer Amtszeit, weil die Presse sie zitiert und Ihre Gesprächspartner sie wiederholen.

Die ausgestreckte Hand an den Gemeinderat, ausdrücklich auch an die Fraktionen, die Sie nicht unterstützt haben.

Zehn Minuten sind genug. Schreiben Sie die Rede selbst oder lassen Sie sie sich auf den Leib schreiben, tragen Sie aber nichts vor, das nicht nach Ihnen klingt. Lernen Sie Anfang und Schluss auswendig, den Mittelteil sprechen Sie frei.

Kanäle und Website umstellen

Ein Punkt, der vor dem Amtsantritt erledigt sein sollte: Ihre Social-Media-Kanäle und Ihre Website haben Sie als Kandidatin oder Kandidat aufgebaut. Stellen Sie beides um, bevor Sie im Amt sind. Profilbeschreibungen, Titelbilder und Startseite wechseln vom Kandidatenstatus auf das Amt, Wahlkampfaufrufe, Spendenhinweise und Parteilogos verschwinden von den Kanälen, die Sie künftig als Amtsperson nutzen.

Der Grund ist rechtlicher Natur. Sobald Sie im Amt sind, gelten für Ihre Kommunikation das Neutralitätsgebot und das Sachlichkeitsgebot. Ein Kanal, der optisch noch im Wahlkampf steht, führt vom ersten Tag an zu Angriffsflächen.

Ein zweiter Punkt reicht weiter: Wenn Ihr persönlicher Kanal künftig mit Personal und Mitteln der Verwaltung bespielt wird, dürfen Sie ihn im Wahlkampf zur Wiederwahl nicht mehr einsetzen. Wer die Trennung von Anfang an sauber hält, besitzt am Ende der Amtszeit einen gewachsenen eigenen Kanal.

Fehler, die in dieser Phase häufig passieren

Die Zwischenphase als Urlaub verstehen und erst zur Vereidigung wieder auftauchen.

Schon regieren wollen, bevor Sie im Amt sind, etwa durch öffentliche Anweisungen an die Verwaltung.

Große Ankündigungen vor der ersten Haushaltszahl.

Personalentscheidungen im Affekt, die die Verwaltung gegen Sie aufbringen, bevor Sie sie kennen.

Das Wahlkampfteam als Schattenkabinett, das an der Verwaltung vorbei mitregiert.

Nach der Amtseinführung: die ersten 100 Tage

Mit der Amtseinführung beginnt die Phase, die Ihre gesamte Amtszeit prägt. In den ersten 100 Tagen entstehen Erwartungen, Routinen und Beziehungen, die sich später kaum noch korrigieren lassen.

Unser Fahrplan begleitet Sie durch diese Zeit: mit den Schlüsselgesprächen in der richtigen Reihenfolge, den Regeln für die Kommunikation im Amt, 20 konkreten Social-Media-Ideen, der Frage nach der Zusammenarbeit mit einer Agentur samt Vorlage für die Kämmerei sowie Checklisten für jede Phase.

Fahrplan kostenlos herunterladen

Wenn Sie Unterstützung möchten

Wir begleiten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von der Kandidatur bis in die Amtszeit: mit Kommunikationstraining und Redevorbereitung, mit der laufenden Betreuung Ihrer Kanäle und mit der Kommunikation Ihrer Gemeinde.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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Hinweis: Kommunalwahlrecht ist Landesrecht. Fristen, Formvorschriften und der Wortlaut des Eides unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Kommune.

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