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Politisch kommunizieren 14 Min. Lesezeit30. Oktober 2026

Social Media für Kommunen strategisch nutzen

Social Media für Kommunen strategisch nutzen: Plattformen, Redaktion, Recht, Moderation und Messung in einem Praxisleitfaden für Verwaltungen.

Simon Mai

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Simon Mai

Social Media für Kommunen strategisch nutzen
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Nur 20 Prozent der dafür ausgewerteten Kommunen verfügten in einer Erhebung aus dem Sommer 2013 über eine schriftliche Social-Media-Strategie, wie die kommunale Bestandsaufnahme des ifib dokumentiert. Dieser historische Befund macht eine Unterscheidung sichtbar, die für die Verwaltungsarbeit weiterhin wichtig ist: Ein eingerichtetes Profil sagt wenig darüber aus, ob Ziele, Verantwortlichkeiten und verlässliche Abläufe dahinterstehen.

Social Media für Kommunen braucht ein Betriebsmodell, das zur Verwaltung passt. Dazu gehören ein gemeinsamer Themenkalender, fachliche Freigaben, eine Rechtsprüfung und Kennzahlen, mit denen Sie den Nutzen beurteilen können.

Social Media in der Verwaltung

Im Jahr 2024 nutzten rund 54 Millionen Menschen in Deutschland soziale Medien, wie Kommune21 berichtet. Für eine Kommune eröffnet das zusätzliche Möglichkeiten, Menschen auf Informationen und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Die eigene Website und das Amtsblatt sollten dabei als verlässliche Bezugspunkte erhalten bleiben.

Nehmen wir eine angekündigte Straßensperrung: Das Bauamt kennt den aktuellen Sachstand, die Website enthält Umleitung und Zeitraum, das Amtsblatt informiert im Rahmen seines Erscheinungstermins. Auf Instagram erscheint eine Karte mit einem kurzen Hinweis. Wird die Sperrung verschoben, muss die Redaktion erkennen können, welche Veröffentlichungen sie ändern muss.

Ein gemeinsamer Informationsstand

Legen Sie für jedes Thema fest, wo die vollständige und aktuelle Fassung liegt. Bei einer Baustelle ist das zweckmäßigerweise eine dauerhaft erreichbare Seite der Kommune. Die Redaktion leitet daraus kürzere Fassungen für Newsletter und Profile ab.

Betriebsregel: Jeder zeitgebundene Beitrag braucht eine verantwortliche Person, einen Prüftermin und einen erreichbaren Verweis auf den aktuellen Sachstand.

Damit wird aus der Veröffentlichung eine betreute Aufgabe. Ein Beitrag bleibt auch nach dem Absenden Teil der kommunalen Kommunikation, etwa wenn sich Termine ändern oder Bürgerinnen und Bürger Rückfragen stellen.

Für Öffentlichkeitsarbeit, Amtsleitungen und Hauptamt lohnt sich deshalb ein gemeinsamer Blick auf die Organisation:

  • Informationsstand: Welche Stelle bestätigt die fachlich richtige Fassung?
  • Erreichbarkeit: Wo finden Menschen die Information ohne Plattformkonto?
  • Betrieb: Wer prüft den Beitrag während Urlaub, Krankheit oder einer Lageänderung?

Auch wenn Social Media neben anderen Aufgaben betreut wird, sollten diese Fragen vor dem Start geklärt sein. Die rechtlichen Hinweise dienen dabei der Orientierung. Die konkrete Bewertung übernehmen Datenschutzbeauftragte und Rechtsamt anhand der vorgesehenen Nutzung.

Ziele und Zielgruppen klären

Beginnen Sie mit der Frage, was Bürgerinnen und Bürger nach einem Beitrag wissen oder tun sollen. Ein Hinweis auf Kita-Anmeldungen soll zum passenden Formular führen. Eine Erklärung zum Haushaltsbeschluss soll verständlich machen, welche Entscheidung getroffen wurde und wo ihre Grundlagen nachzulesen sind.

Legen Sie beispielsweise drei Ziele für ein Quartal fest: mehr Übergänge zu einer ausgewählten Serviceseite, verlässlich beantwortete Bürgerfragen und Teilnahme an einem konkreten Beteiligungsverfahren. Formulieren Sie jeweils, welche Handlung Sie beobachten und wer sie auswertet. Eine hohe Reichweite allein beantwortet diese Fragen noch nicht.

Menschen und Anliegen unterscheiden

Ordnen Sie Zielgruppen nach ihrem Informationsbedarf. Eltern brauchen Betreuungsfristen, Vereine Hinweise zu Fördermöglichkeiten, Gewerbetreibende Informationen über Zufahrten oder Genehmigungen. Neubürgerinnen und Neubürger benötigen Orientierung zu Zuständigkeiten, während ältere Einwohnerinnen und Einwohner möglicherweise weiterhin zuerst das Amtsblatt nutzen.

Für jüngere Menschen haben digitale Informationswege besonderes Gewicht: Eine vom Deutschen Städtetag zitierte Studie der Landesmedienanstalten kommt zu dem Ergebnis, dass sich rund 70 Prozent der 14- bis 29-Jährigen online und in sozialen Netzwerken über politische Inhalte informieren und rund zehn Prozent dieser Altersgruppe ausschließlich online. Diese Angaben betreffen die genannte Altersgruppe, nicht die gesamte Einwohnerschaft.

Bereiten Sie deshalb dasselbe Anliegen in geeigneten Formen auf. Ein kurzes Erklärvideo kann auf eine Entscheidung aufmerksam machen, während Amtsblatt, Aushang und Newsletter andere Zugänge ermöglichen. Die vollständigen Unterlagen bleiben eindeutig auffindbar.

Eine fünfstufige Infografik zur strategischen Planung von Zielen und Zielgruppen für die öffentliche Kommunikation.

Den Themenkalender aufbauen

Tragen Sie zuerst bekannte Termine ein: Sitzungen, Feiertage, Einschulung, Anmeldefristen und Steuertermine. Ergänzen Sie anschließend Erklärthemen und wiederkehrende Fragen. Für die übergeordnete Planung hilft ein Kommunikationskonzept mit klaren Zielen und Zuständigkeiten.

Vierwöchiger Themenkalender

WocheInhaltZielLeitmedium
Woche 1Entscheidung in wenigen Sätzen, Link zur VorlageVerständnis von EntscheidungenAmtsblatt und Website
Woche 2Service mit Frist und FormularServicenutzungWebsite
Woche 3Verein oder Bauzustand mit GesichtVertrauen und DialogWebsite und Profil
Woche 4Wiederkehrende Frage aus dem BürgerbüroWeniger RückfragenWebsite und Profil

Dieser Beispielkalender dient als Arbeitsgrundlage. Ergänzen Sie je Eintrag Zielgruppe, Profilfassung, Freigabe und Ablaufdatum. Halten Sie außerdem fest, ob ein Beitrag nach Fristende entfernt, aktualisiert oder als abgeschlossener Vorgang gekennzeichnet wird.

Prüfen Sie vor der Freigabe die Alltagstauglichkeit: Versteht eine Person ohne Verwaltungswissen den nächsten Schritt? Ein Formularhinweis sollte nennen, für wen das Angebot gilt, was einzureichen ist und wo Unterstützung erhältlich ist.

Die passende Plattform wählen

Welche Plattform Sie betreuen, ergibt sich aus Kommunikationsaufgabe und verfügbaren Arbeitsstunden. Eine Untersuchung von 99 Kommunen im ländlichen Raum Baden-Württembergs, vorgestellt vom baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, beschreibt Schwierigkeiten durch verstreute Informationen und knappe Pflegekapazitäten. Der dort vorgestellte Praxisleitfaden ordnet Homepage und Amtsblatt als zentrale Medien ein und nennt ergänzende Wünsche nach Newslettern, Push-Nachrichten sowie insbesondere Instagram und YouTube.

Wählen Sie deshalb gezielt aus. Die folgende Einordnung ist eine Planungshilfe für typische Aufgaben, keine Messung der örtlichen Plattformnutzung. Prüfen Sie die Annahmen anhand Ihrer eigenen Zielgruppen und Rückmeldungen.

Plattformen nach Aufgabe und Pflegeaufwand

PlattformHauptaufgabeZielgruppePflegeaufwandEmpfehlung
FacebookVeranstaltungen, Servicehinweise, KommentareBreite lokale Öffentlichkeit, VereinehochNur mit fester Moderation
InstagramBilder, Reels, OrtsbildVisuell interessierte Einwohnerinnen und EinwohnermittelErgänzend zur Website
YouTubeErklärfilme, ZusammenschnitteZuschauende mit mehr ZeithochNur mit Produktionsroutine
LinkedInArbeitgebermarke, FachkräfteBewerberinnen und BewerbergeringAb mittlerer Verwaltung
TikTokKurze Erklärungen14 bis 29 JahrehochNur mit Jugendstrategie und Regeln
WhatsApp-KanalTermine und Warnungen per AboAbonnentinnen und AbonnentengeringHinweiskanal, kein Dialogort

Aufwand vollständig betrachten

Facebook verlangt neben Beiträgen eine regelmäßige Sichtung von Kommentaren. Planen Sie dafür tägliche Kontrollen an den vereinbarten Betreuungstagen ein. Veranstaltungen und Servicehinweise eignen sich nur dann als verlässliches Angebot, wenn Rückfragen nicht unbeachtet bleiben.

Instagram bietet sich für Ortsbilder, kurze Videos und visuelle Erklärungen an. Bei einer Baustelle helfen eine beschriftete Karte und eine verständliche Bildbeschreibung mehr als ein dekoratives Foto. Prüfen Sie zugleich, wie Nutzerinnen und Nutzer vom Beitrag zur vollständigen Information gelangen.

Für YouTube brauchen Sie einen wiederholbaren Produktionsablauf mit Aufnahme, Schnitt, Untertiteln und fachlicher Prüfung. LinkedIn lässt sich enger auf Stellenangebote und Einblicke in die Verwaltung als Arbeitgeberin begrenzen. Die Empfehlung ab mittlerer Verwaltung ist eine organisatorische Orientierung, keine feste Größenschwelle.

TikTok verlangt eine eigene Jugendstrategie und klare Regeln für Auftritte, Kommentare und den Umgang mit Minderjährigen. Die Altersangabe in der Tabelle beschreibt eine mögliche Planungszielgruppe, keine vollständige Nutzerstruktur. Ein WhatsApp-Kanal eignet sich dagegen für abonnierte Hinweise, bietet aber keinen offenen kommunalen Diskussionsraum.

Wenige Kanäle verlässlich betreuen

Streichen Sie jeden Kanal, für den keine festen Pflegezeiten verfügbar sind. Ein als gering eingeordneter Aufwand bedeutet weiterhin, dass Auswahl, Freigabe und Aktualisierung erledigt werden müssen. Ein Überblick über Social-Media-Plattformen und ihre Einsatzmöglichkeiten kann die Vorauswahl unterstützen.

Mehr Profile bedeuten nicht automatisch mehr Bürgernähe. Entscheidend ist, ob Menschen verständliche Informationen und verlässliche Antworten erhalten.

Pflegen Sie die Fakten zentral im Themenkalender und passen Sie nur Darstellung und Umfang an. Vermeiden Sie manuelle Parallelfassungen umfangreicher Sachstände. So kann die Redaktion eine Änderung nachvollziehbar über alle tatsächlich betreuten Kanäle ausspielen.

Redaktion und Zuständigkeiten

Eine Mitarbeiterin betreut das Profil neben Presseanfragen, Veranstaltungen und dem Tagesgeschäft. Während ihres Urlaubs bleibt eine Frage zur Anmeldefrist liegen, weil niemand Zugriff oder Freigabebefugnis hat. Dieses typische Szenario lässt sich durch klare Zuständigkeiten vermeiden.

Ordnen Sie die Aufgaben Fachabteilung, Redaktion, Kanalverantwortung und Moderation ausdrücklich zu. Dieselben Beschäftigten können mehrere Rollen übernehmen. Wichtig ist, dass jede Aufgabe einer Person und einer Vertretung zugewiesen ist.

Grafik zeigt ein Flussdiagramm für Redaktion und Zuständigkeiten in der Social-Media-Kommunikation mit vier Rollen.

Fachprüfung und Veröffentlichung trennen

Die Fachabteilung liefert Sachstand, Termine und fachliche Freigabe. Die Redaktion übersetzt diese Angaben in verständliche Sprache, prüft die Bildnachweise und hält Gestaltung sowie Ton einheitlich. Die Kanalverantwortung organisiert Veröffentlichung und Zugänge, während die Moderation Kommentare bearbeitet und offene Fragen weitergibt.

Benennen Sie zusätzlich die Entscheidungsstelle für politisch sensible, rechtliche oder krisenbezogene Inhalte. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sollte solche Entscheidungen nicht allein treffen müssen, nur weil gerade eine Benachrichtigung erscheint. Dokumentieren Sie Freigaben im gemeinsamen Kalender oder in der dienstlichen Aufgabenverwaltung.

Ein überschaubarer Wochenablauf

Ein möglicher Dienstablauf lässt sich mit einer Vorlage für den Social-Media-Redaktionsplan auf die örtlichen Arbeitszeiten übertragen:

  1. Montag: Sammeln Sie Themen aus Sitzungen, Bürgerbüro und Terminkalender. Prüfen Sie, welche Inhalte tatsächlich veröffentlichungsreif sind.
  2. Dienstag: Lassen Sie die vorgesehenen Beiträge einschließlich Zielseite und Bildmaterial freigeben.
  3. Mittwoch: Veröffentlichen Sie zu einer betreuten Zeit. Beobachten Sie anschließend die eingehenden Reaktionen.
  4. Donnerstag: Bearbeiten Sie offene Sachfragen im festgelegten Antwortfenster. Dringende Fehler warten selbstverständlich nicht auf diesen Termin.
  5. Freitag: Übergeben Sie ungeklärte Fälle und prüfen Sie Vertretung, Zugänge und anstehende Aktualisierungen.

Vereinbaren Sie Antwortfenster ausdrücklich als internen Servicestandard. Für normale Sachfragen kann beispielsweise ein Arbeitstag vorgesehen werden. Falsche Fristen oder sicherheitsrelevante Angaben sollten unmittelbar an die zuständige Stelle gemeldet werden.

Für die Übergabe: Hinterlegen Sie zu jedem offenen Vorgang die zuständige Fachperson, den Bearbeitungsstand und den nächsten zugesagten Schritt.

Verwalten Sie dienstliche Berechtigungen über die Dienststelle, nutzen Sie personenbezogene Zugänge und aktivieren Sie verfügbare zusätzliche Anmeldesicherungen. Vermeiden Sie gemeinsam verwendete private Passwörter. Die Vertretung muss ihre Berechtigungen vor dem ersten Einsatz geprüft haben.

Für Bilder eignen sich eigene Aufnahmen, Archivmaterial und lizenzierte Dateien mit nachvollziehbaren Nutzungsrechten. Ein kleines Set freigegebener Vorlagen genügt für konsistente Gestaltung. Halten Sie außerdem die Verwaltungsinformation von persönlichen Auftritten und der Kommunikation von Ratsfraktionen getrennt, damit Beschlüsse und Services ohne Wahlwerbung erläutert werden.

Rechtliche Pflichten einhalten

Ein kommunales Profil wirft bereits vor der ersten Veröffentlichung rechtliche Fragen auf. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet die Kommune selbst? Zu welchem Zweck geschieht das, und auf welcher Grundlage?

Die Handreichung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verlangt für die von öffentlichen Stellen verantworteten Datenverarbeitungen eine Rechtsgrundlage, auch bei eigenen Beiträgen, sowie Transparenz nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO und umfassende Informationen nach Artikel 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Datenerhebung. Aus der bloßen Existenz eines Plattformkontos ergibt sich diese Grundlage nicht.

Verarbeitungen einzeln prüfen

Betrachten Sie Veröffentlichung, Kommentare, Direktnachrichten und Moderation getrennt. Eine Antwort auf eine allgemeine Öffnungszeitfrage unterscheidet sich von einer Nachricht, in der jemand persönliche Angaben zu einem Verwaltungsverfahren übermittelt. Auch ein Foto kann personenbezogene Daten enthalten.

Erstellen Sie dafür eine Arbeitsübersicht:

  • Zweck: Beschreiben Sie konkret, wozu die Kommune die Angaben benötigt.
  • Daten und Vorgänge: Erfassen Sie unter anderem Namen, Bilder, Nachrichteninhalte und Moderationsvermerke.
  • Verantwortung: Halten Sie fest, wer die Verarbeitung prüft und wer operative Entscheidungen trifft.
  • Aufbewahrung: Vereinbaren Sie mit Datenschutz und Rechtsamt, wann Inhalte gelöscht oder gegebenenfalls dokumentiert werden.

Ein leicht erreichbarer Datenschutzhinweis muss zur tatsächlichen Nutzung passen. Eine allgemeine Erklärung für die Website sollte nicht ungeprüft übernommen werden. Klären Sie insbesondere, wie Betroffene Informationen erhalten und ihre Rechte wahrnehmen können.

Eine Infografik mit fünf Punkten zur Einhaltung rechtlicher Pflichten bei der Datenverarbeitung und digitalen Inhalten.

Impressum im Profil erreichbar machen

Zusätzlich zur Datenschutzinformation müssen öffentliche Stellen Angaben zu ihrer Identität bereitstellen; für journalistisch-redaktionelle Inhalte nennt die rechtliche Einordnung von Rödl § 18 Absatz 3 Medienstaatsvertrag und beschreibt für das leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare Impressum eine Zwei-Klick-Lösung. Prüfen Sie daher den tatsächlichen Weg vom Profil zu den Pflichtangaben.

Ein vorhandenes Impressum hilft wenig, wenn es hinter einer unklar bezeichneten Schaltfläche verborgen bleibt. Kontrollieren Sie die Darstellung sowohl im Browser als auch in der App. Eine praktische Ergänzung bietet die Anleitung zum Impressum für Instagram.

Zur Startprüfung gehören die verantwortliche Stelle, die ladungsfähige Anschrift, gegebenenfalls redaktionell Verantwortliche und die Verbindung zur Datenschutzinformation. Wiederholen Sie den Funktionstest nach Änderungen am Profilmenü. Dokumentieren Sie, wer die Angaben aktuell hält.

Für private Nachrichten empfiehlt sich ein festgelegter Hinweis auf geeignete dienstliche Kontaktwege, sobald sensible Angaben erforderlich werden. Gewinnspiele benötigen eine gesonderte Prüfung, bevor Teilnahmebedingungen veröffentlicht werden. Auch Bildrechte und Einwilligungen sollten nachvollziehbar abgelegt sein.

Die konkrete Zulässigkeit des vorgesehenen Plattformbetriebs muss mit Datenschutzbeauftragten und Rechtsamt beurteilt werden. Ein vollständiger Themenplan ersetzt diese Prüfung ebenso wenig wie ein korrekt gesetzter Impressumslink.

Dialog, Moderation und Krise

Die untersuchten Auftritte von Hamburg, München, Köln und Leipzig informierten überwiegend über Projekte und Maßnahmen; direkte Beteiligungsfunktionen wurden kaum genutzt, so die Studie von Fraunhofer IAO und Universität Stuttgart zur kommunalen Bürgerkommunikation. Ein Informationsangebot wird deshalb erst durch bewusst gestaltete Abläufe zu einem Dialogangebot.

Angenommen, eine Kommune plant den Umbau eines Platzes. Ein Foto des Entwurfs mit einer allgemeinen Bitte um Meinungen lässt offen, worüber noch entschieden werden kann. Erläutert die Redaktion dagegen den Gestaltungsspielraum und das weitere Verfahren, können Bürgerinnen und Bürger ihre Hinweise gezielt einbringen.

Beteiligung verständlich anlegen

Für den Einstieg eignen sich unterschiedliche Formate:

  • Moderierte Fragerunde: Kündigen Sie Thema, Ende der Fragemöglichkeit und Veröffentlichung der Antworten an.
  • Kurze Umfrage: Erläutern Sie, wie die Ergebnisse verwendet werden, und verweisen Sie auf das offizielle Beteiligungsverfahren.
  • Erklärbeitrag: Beschreiben Sie eine Entscheidung in Alltagssprache und verlinken Sie die Beschlussvorlage.

Stellen Sie bei informellen Umfragen klar, dass die teilnehmenden Plattformnutzerinnen und Plattformnutzer keinen repräsentativen Querschnitt der Einwohnerschaft bilden. Veröffentlichen Sie anschließend, welche Anregungen aufgenommen wurden und welche aus fachlichen oder rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden können.

Eine Frau arbeitet konzentriert an ihrem Schreibtisch mit Laptop und Monitor in einem modernen hellen Bürogebäude.

Kommentare nach festen Fällen bearbeiten

Bei einer Sachfrage antwortet die Moderation selbst oder holt eine fachliche Auskunft ein. Ist die Klärung noch offen, nennt sie den nächsten Schritt. Persönliche Einzelfälle werden in einen geeigneten dienstlichen Kontaktweg überführt.

Bei einer falschen Frist korrigiert die Redaktion die Angabe und setzt den richtigen Verweis. Bei einer Beleidigung oder diskriminierenden Äußerung handelt sie nach der rechtlich geprüften Netiquette und dokumentiert den Eingriff. Eine bloß unbequeme Bewertung der kommunalen Entscheidung ist für sich genommen kein Löschgrund.

Sachliche Kritik bleibt sichtbar. Die Verwaltung erläutert Zuständigkeit, Beschlussweg und Handlungsmöglichkeiten, ohne die private Meinung der moderierenden Person einzubringen.

In der Krise koordiniert informieren

Bei einer akuten Lage bestimmt ein kleiner Krisenstab, wer Sachstände bestätigt, wer veröffentlicht und wer Rückfragen bündelt. Die zuständige Stelle aktualisiert eine zentrale Informationsseite. Die Profilredaktion verbreitet bestätigte Hinweise mit erkennbarem Bearbeitungsstand.

Legen Sie auch fest, wann die nächste Aktualisierung erfolgt und wie Fehler berichtigt werden. Veröffentlichen Sie keine Vermutungen, um eine Informationslücke zu füllen. Praktische Vorbereitung bietet ein Ablauf für die Krisenkommunikation in sozialen Medien, der Meldewege, Freigaben und Vertretungen zusammenführt.

Wirkung prüfen und starten

Die Wirkung lässt sich nur im Verhältnis zum Ziel beurteilen. Ein erklärender Beitrag kann seinen Zweck erfüllen, ohne viele Klicks auf ein Formular auszulösen. Bei einem Anmeldehinweis sind dagegen die Übergänge zum Formular und die anschließenden Anmeldungen besonders aufschlussreich.

Prüfen Sie die verfügbaren Kennzahlen monatlich und im Zusammenhang. Plattformangaben und Messungen auf der Website erfassen unterschiedliche Schritte. Lässt sich eine Handlung wegen fehlender oder unzulässiger Zuordnung keinem Beitrag sicher zuschreiben, berücksichtigen Sie diese Grenze bei der Auswertung.

Kennzahlen für den kommunalen Kanal

KennzahlWas sie zeigtFrage im Rückblick
ReichweitePersonen, die den Beitrag sehenErreicht das Thema die gewählte Plattform?
InteraktionenKommentare, Teilen, SpeicherungenLädt der Beitrag zum Dialog ein?
Klicks auf die WebsiteÜbergänge zu Beschluss, Formular, TerminFührt der Hinweis zum Service?
AntwortzeitZeit bis zur ersten sachlichen AntwortHält die festgelegte Zuständigkeit?
Service-NutzungAnmeldungen, Downloads, BeteiligungszugriffeWird aus Information Handeln?

Aus Zahlen Entscheidungen ableiten

Hohe Reichweite bei wenigen Klicks kann auf einen unklaren Handlungsaufruf, einen umständlichen Zugangsweg oder ein Thema ohne weiteren Handlungsbedarf hinweisen. Prüfen Sie Beitrag, Zielseite und ursprüngliches Ziel gemeinsam. Ändern Sie danach gezielt einen Bestandteil, statt sämtliche Formate zugleich auszutauschen.

Kommunale Profile ergänzen die unabhängige lokale Berichterstattung. 19 von 20 befragten deutschen Lokalzeitungen gaben 2025 an, dass ihre Kommunen auf Instagram, Facebook und zunehmend YouTube aktiv kommunizieren, berichtet der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger. Eigene Veröffentlichungen ersetzen weder journalistische Einordnung noch das Amtsblatt.

Den Start verbindlich beschließen

Halten Sie den Arbeitsauftrag knapp fest:

  1. Kanäle: Wählen Sie ein oder zwei betreute Angebote.
  2. Rollen: Besetzen Sie Fachprüfung, Redaktion, Kanalverantwortung und Moderation.
  3. Aktualität: Legen Sie Prüftermine und Ablaufregeln fest.
  4. Recht: Prüfen Sie, ob Impressum und Datenschutzhinweis erreichbar sind.
  5. Auswertung: Legen Sie drei passende Kennzahlen fest, die vierteljährlich der Amtsleitung vorgelegt werden.

Wer die Aufgabe ohne vorherige Ausbildung übernimmt, kann den Videokurs: Social-Media für Gemeinden als ergänzende Grundlage nutzen. Beginnen Sie anschließend mit einem überschaubaren Themenplan und prüfen Sie, ob der vereinbarte Ablauf im Verwaltungsalltag funktioniert.

Die creategy GmbH unterstützt Kommunen bei der Gemeindekommunikation und vermittelt Kommunikationshandwerk über Mentoring und Onlinekurse. Wenn Sie Ihre Social-Media-Arbeit mit klaren Zielen, tragfähigen Redaktionsabläufen und passenden Informationswegen organisieren möchten, besuchen Sie creategy GmbH und informieren Sie sich über die Unterstützung für Ihre Verwaltung.

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Simon Mai

Über die Autorin / den Autor

Simon Mai

Simon Mai ist Geschäftsführer der Spezialagentur creategy. Zuvor war er im Bundestag und EU-Parlament tätig. Er hat bereits über 200 Wahlkämpfe begleitet.

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